Bericht zum WikiLeaks-Workshop / Panel I: Theoretische Grundfragen

von Andrea Jonjic

Der Hype um WikiLeaks ist verpufft - das wurde bereits in der Begrüßung von Prof. Dr. Nicole Deitelhoff, Prof. Dr. Christopher Daase und Dr. Thorsten Thiel von der Universität Frankfurt klar. Doch eine Reihe ungeklärter Fragen und Probleme rund um das Prinzip Leaking bleiben zurück. Um diese zu diskutieren, begaben sich am vergangenen Mittwoch einige Interessierte zum Workshop "Leaking: Sicherheitsbedrohung oder subversive Demokratisierung?" an die Goethe-Universität Frankfurt. Dabei sollte es um grundlegende, wissenschaftliche Fragen gehen, die im Hype um WikiLeaks und Julian Assange oftmals untergegangen sind: Wodurch werden Leaks legitimiert und wo verläuft die Grenze zu Illegitimität? Was ist die politische Funktion des Leaking? Können oder müssen Leaks neutral sein? Und wie gefährlich sind sie für Sicherheitspolitik?

Die ReferentInnen haben sich einigen dieser Fragen angenommen, die meisten bereits im Rahmen eines Seminars im Sommersemester an der Frankfurter Universität. Doch auch Angehörige anderer Hochschulen befassen sich intensiv mit der Thematik des Leakens, so zum Beispiel Lucia Görke und Kathrin Morgenstern von der Universität Regensburg. Sie referierten zur ambivalenten Transparenz, der Problematik, welche Leaks veröffentlicht werden dürfen und welche der Wahrheitsfindung dienen. Hierbei argumentieren sie mit Hannah Arendt und speziell deren Trennung zwischen dem privaten und öffentlichen Raum. Basierend auf der Annahme, dass der öffentliche, politische Raum unabdingbar transparent und der private geschützt sein muss, lassen sich zwei Kategorien bilden:

Beispiele für 'schlechte' Leaks seien dann der HIV Test von Steve Jobs, der private E-Mail-Verkehr von Sarah Palin oder die Veröffentlichung von Adressen der Mitglieder der rechtsextremen British National Party. Diese Informationen gehörten in den privaten Raum und seien nicht von öffentlichem Interesse. 'Gute' Leaks hingegen seien die Kriegstagebücher aus Afghanistan, die War Logs aus dem Irak und das Colleteral Murder-Video. Die dort geleakten Informationen dienten der politischen Meinungsbildung, sie deckten Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen die Genfer Konventionen auf, und gehörten demnach in die Öffentlichkeit. Doch wer zieht diese Grenze zwischen Privatem und Öffentlichem, kann man sie überhaupt ziehen? Schließlich hat Sarah Palin dienstliche Mails von dem privaten E-Mail-Account geschrieben – und WikiLeaks wird von der US Regierung vorgeworfen, durch die Veröffentlichung der War Logs das Leben irakischer Informanten zu gefährden.

Es handelt sich bei dieser Problematik also nicht nur um eine ethische, sondern auch schlichtweg um eine praktische: Die große Datenmenge vieler Leaks. Fast 400.000 geheime Dokumente des Irakkriegs machen eine detaillierte Suche nach privaten Informationen nahezu unmöglich. Dies war einer der Gründe für die Zusammenarbeit zwischen WikiLeaks und ausgewählten Medien. Doch welche Verantwortung geht mit dieser Macht über Informationen einher?

Martin Schmetz führte die Frage nach der Rechtfertigbarkeit von Leaks in seinem Vortrag fort. Er argumentiert mit der Theorie Rainer Forsts, dem Recht auf Rechtfertigung: Die Grenzen der Gerechtigkeit müssten diskursiv erschlossen werden, es gelte der Zwang zum besseren Argument. An drei Beispielen wird deutlich, dass Informationen benötigt werden, um eine diskursive, öffentliche Rechtfertigung zu erlangen – aber auch dass höchst strittig ist, wie diese Informationen in den Diskurs gelangen. Eines ist der US Army Counterintelligence Center Report Leak, ein Dokument, in dem eine mögliche Vorgehensweise gegen WikiLeaks als Gefahr für die US Armee beschrieben wird. WikiLeaks veröffentlichte diesen Report, laut Referent, aus gutem Grund. Zum einen stimme es mit der Überzeugung der Plattform überein, demokratischen Gesellschaften Dokumente an die Hand zu geben, mit denen der Wahrheitsgehalt von Informationen der Regierung überprüft werden kann. Andererseits sei die Veröffentlichung als Kritik an den Plänen der US Armee zu verstehen, WikiLeaks mit Cyberangriffen schädigen zu wollen. Dies könne nach Forsts Theorie nicht den Anforderungen des besseren Argument genügen, da es darauf abziele, das Gegenüber mundtot zu machen. Das zweite Beispiel zeigt ein ähnliches Vorgehen, bei dem HPGary Federal, eine amerikanische IT-Firma, in Kooperation mit Palantir Technologies und Berico Technologies ebenfalls eine Strategie zur Bekämpfung WikiLeaks entwickelt hat. Die drei Unternehmen, die unter dem Namen Team Themis agierten, planten jedoch nicht nur, WikiLeaks zu schwächen, sondern auch, Druck auf Journalisten auszuüben und damit zu Selbstjustiz zu greifen. Die Folge war ein Hack des E-Mail-Accounts von HPGary Federal, ausgeführt von Anonymous. Leaken als Ausdruck von Rache, kann das gerechtfertigt werden? Martin Schmetz argumentiert mit Forst, dass die Geheimhaltung der Informationen durch Team Themis nicht rechtfertigbar war, da sie jenseits der Grenze der Legalität lag. Die Überschreitung dieser Grenze, die gegenüber allen Bürgern eines demokratischen Staates rechtfertigbar sein muss, ziehe Sanktionen mit sich. Hier greift jedoch auch Kritik an den Leakern: Diese antworten mit illegalen Mitteln, dem Hack, und greifen somit ebenfalls zu Selbstjustiz. Bei Anonymous ergibt sich jedoch eine neue Problematik: Wie soll die Verantwortbarkeit vor dem Recht bei einem losen Kollektiv anonymer Hacker greifen? Die Schwierigkeit dieses Entzugs aus dem öffentlichen Diskurs zeigt sich deutlich bei dem dritten Beispiel: Nachdem in San Francisco zwei Polizisten der Bay Area Rapid Transit, kurz BART, eine Person in einer Bahnstation erschossen haben, verabredeten sich zahlreiche Menschen über das Internet zu einer Demonstration. BART legte daraufhin am Tag der Demonstration die Mobilfunknetze in einigen Bahnstationen lahm, um die Kommunikation zwischen den TeilnehmerInnen zu verhindern. Anonymous hackte daraufhin die Webseite von BART und veröffentlichte nicht nur deren Kundendaten, sondern auch private Fotos des Pressesprechers. Dieser Leak ist mit Forst argumentiert nicht rechtfertigbar, es gibt keinen Versuch zum öffentlichen Diskurs und keinen Zwang zum besseren Argument. Die Daten unbeteiligter Dritter zu veröffentlichen, ist klar illegitim und illegal.

Diese Beispiele zeigen die Bandbreite des Leaking auf, und wie unterschiedlich die Bewertung zur Rechtfertigbarkeit von Leaks ausfallen kann. Entspringen Leaks gar einem Recht auf Rechtfertigung oder dienen sie letztendlich nur als Häme gegen politische Gegner? Obwohl WikiLeaks seit 5 Jahren existiert und es bereits zuvor Leaks gegeben hat, bleiben etliche Fragen nach den theoretischen Grundproblemen des Leaking unklar. Wie wichtig ist es, dass die Strukturen von WikiLeaks selbst transparent sind? Wie verändert Leaking das Verständnis von Wahrheit? Hebt es die Informations-Asymmetrie zugunsten der Bürger auf oder ist es ein anmaßendes Blockieren von Demokratie?

[Weiter in Teil II]

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