Magistrada / Bundesrichterin am kolumbianischen Bundesverwaltungsgericht (Consejo de Estado, Colombia)

3. bis 15. November 2018

in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Klaus Günther

Lucy Jeannette Bermúdez Bermúdez studierte Rechtswissenschaften an der Universidad La Gran Colombia (Bogotá) und spezialisierte sich auf Strafrecht und Kriminologie an der Universidad Santo Tomás (Bogotá). Seit 2013 ist sie Bundesrichterin in Kolumbien (Consejo de Estado), wo sie wichtige Prozesse leitete wie zum Beispiel die Nichtigkeitsklage gegen die Ergebnisse der Volksabstimmung für den Frieden in Kolumbien und derzeit die Nichtigkeitsklage gegen die Wahl zum Senat der Republik 2018-2022.  Bevor sie Bundesrichterin wurde, hatte sie verschiedene Positionen als Staatsanwältin inne. Zudem war sie unter anderem Vizepräsidentin der Nationalen Kommission für Kontrolle und Wahlangelegenheiten der Generalstaatsanwaltschaft und Richterin am Nationalen Wahlrat und am Staatsrat. Sie lehrte an verschiedenen Universitäten wie der Universidad Libre de Colombia, dem Colegio Mayor de Nuestra Señora del Rosario und der Universidad Sergio Arboleda. Daneben fungierte sie als Beraterin für Fragen des Wahlrechts, der vertraglichen und außervertraglichen Haftung des Staates, des Disziplinarrechts und der Vermögenshaftung öffentlicher Bediensteter. Lucy Jeannette Bermúdez Bermúdez ist Autorin zahlreicher Artikel und Forschungsarbeiten zu verschiedenen Themen – unter anderem zu Fragen der öffentlichen Verteidigung, der Schlichtung, der Wahlverbrechen, des Wahlprozesses und der Wahlkontrolle.

Forschungsprojekt:
Der Friedensprozess und das demokratische System in Kolumbien: Die Rolle der Wahlgerichtsbarkeit im Postkonflikt

Abstract
Die Unterzeichnung des Endabkommens über die Beendigung des Konflikts und den Aufbau eines stabilen und dauerhaften Friedens zwischen der kolumbianischen Regierung und der FARC Guerrilla führte zu einer Veränderung des Rahmens, in dem sich soziale Konflikte im Land entwickeln.
Die Demokratie ersetzt die Schlachtfelder, auf denen in der Vergangenheit Waffengewalt herrschte, indem sie institutionelle Kanäle zur Lenkung von Protesten und sozialen Forderungen als unabdingbare Voraussetzung für die Aufrechterhaltung von friedlicher Koexistenz innerhalb jeder Gesellschaft wiederherstellt.

Das ist keine geringe Errungenschaft, denn auf diese Weise wurde ein bewaffneter Konflikt beendet, der nicht nur über ein halbes Jahrhundert bestand, sondern auch über 8.376.843 Opfer forderte, die nun alle Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung fordern. Somit wird eine der grausamsten Phasen der kolumbianischen Gewalt beendet, jenes charakteristischen Merkmals der republikanischen Geschichte, das jedoch seinen Ursprung in der Ankunft der spanischen „Eroberer“ auf dem Territorium im Jahr 1499 hat.
Der Aufbau und die Festigung des Friedens in Kolumbien läuft also durch die Stärkung des demokratischen Systems als Substitutionssphäre des gewaltsamen Konflikts; das Ziel der „Demokratischen Öffnung zur Schaffung des Friedens“ (als zweitem Aspekt des Abkommens von Havanna) befördert nicht nur die quantitative Erweiterung, sondern die grundlegende Qualifizierung (Vertiefung) dieser demokratischen Öffnung über Wahlen hinaus, indem es die Qualität derjenigen, die sich in der Vergangenheit außerhalb der zivilgesellschaftlichen Sphäre befanden, als politische Subjekte anerkennt.

Diese beiden Ansätze – Erweiterung und Qualifizierung – des demokratischen Prinzips realisieren sich mit der Unterzeichnung des Friedenspakts einerseits durch die Verstärkung von affirmativen Maßnahmen mit geschlechtsspezifischem Fokus, die zu einer gewissen politische Gleichheit der  Geschlechter führen, und andererseits, durch die Schaffung eines normativen Rahmens, den Status quo des Wahlregimes verändert, indem er unter anderem die Kosten der Gründung von politischen Parteien und Bewegungen verringert, die Entstehung neuer Wahlbehörden befördert und die Ausübung politischer Opposition reguliert.

Diese Änderungen des kolumbianischen Wahlregimes stellen die Wahlgerichtsbarkeit vor neue Herausforderungen, deren Aufgabe es in diesem neuen Szenario sein wird, das „Bollwerk“ des Abkommens – nämlich das demokratische Prinzip – zu schützen. Einerseits soll sie die Einhaltung der Verpflichtungen zu einer geschlechtlich gleichberechtigten Demokratie garantieren, und andererseits muss sie sich an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen.

Die Demokratie wird zum Epizentrum für den Aufbau eines stabilen und dauerhaften Friedens, und die Rolle des Wahlrichters muss gerade darin bestehen, die Mindestbedingungen für ihre Umsetzung aufrechtzuerhalten, so dass sich in diesem friedlichen Kontext soziale Forderungen entwickeln können, die sich in der Vergangenheit des Kriegs als Protestmittel bedient haben. Die Funktion der Wahlgerichtsbarkeit zeigt sich damit primär in der Erhaltung der Voraussetzungen für die Ausübung der Demokratie, als Grundlage für die Entwicklung einer politischen Debattenkultur, wie sie charakteristisch ist für das Übergangsregime, das die Unterzeichnung des Abkommens begründete.

Der Wahlrichter ist Garant für die Forderungen, die sich aus der Unterzeichnung des Abkommens von Havanna ergeben und auf das demokratische System des Landes auswirken, so dass seine Rechtsprechung zweifellos über den justiziellen Bereich hinausgehen und die politische Dynamik – ihre Ausübung und Konsolidierung – beeinflussen wird.

Die Wahrung der Demokratie ist jedoch keine exklusive Aufgabe dieser spezialisierten Gerichtsbarkeit, sondern erstreckt sich vielmehr auf verschiedene Justizorgane in Kolumbien, insbesondere auf die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, die durch den Havanna-Pakt geschaffen wurde. Deren Aufgabe ist die Untersuchung und Aburteilung von Verbrechen während des bewaffneten Bürgerkrieges, wobei eine Verurteilung die politische Partizipation der Verurteilten nicht ausschließt oder einschränkt.

Die Konstruktion des Abkommens wird also als Schlüssel für die Demokratie verstanden – als Grundwerterahmen, der von den Wahlrichtern zu wahren ist, aber in gleicher Form auch von der entstehenden Gerichtsbarkeit, die für die Übergangsinstrumente zuständig ist.

Veranstaltungen:
Donnerstag, 8. November 2018, 18 Uhr
Öffentlicher Vortrag: Der Friedensprozess und das demokratische System in Kolumbien: Die Rolle der Wahlgerichtsbarkeit im Postkonflikt

Freitag, 9. November 2018, 13.45 Uhr
Vortrag im Seminar „Zeitgenössisches politisches Denken“ an der American University of Paris
The Peace Process and Democratic System in Colombia: The Role of Electoral Jurisdiction in Post-Conflict Situations

Mittwoch, 14. November 2018, 14 Uhr
Vortrag im Ibero-Amerikanischen Kolloquium am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
Der Friedensprozess in Kolumbien. Fortschritt und Herausforderungen aus der Sicht des Staatsrates