von Julian Junk und Leon Steinbacher
Die Schutzverantwortung oder „Responsibility to protect“ (oder ganz kurz: R2P) ist mittlerweile nicht mehr nur ein akademisches Modethema. Zerbrachen sich zunächst UN Kommissionen und Staatenlenker über die Verantwortung von Staaten, sowohl ihre eigene Bevölkerung als auch die Bevölkerungen fremder Staaten vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen, und mithin über das schwierige Verhältnis zwischen staatlicher Souveränität und internationaler humanitärer Intervention den Kopf, so übernahm kurz danach die Wissenschaft die Debatte: ist die R2P schon eine Norm im völkerrechtlichen Sinne? Ist sie, normativ, ein trojanisches Pferd für militärische Interventionen?
Liberale Optimisten betonen das Potential der R2P zur dauerhaften Beendung von massiven Menschenrechtsverletzungen. Demgegenüber konzipieren kritische Stimmen die R2P oftmals als neoimperialistisches Instrument zur Durchsetzung westlicher Interessen. Seit der breiten internationalen Anerkennung der R2P im Abschlussdokument der UN World Summit 2005 werden diese Fragen in zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen und Konferenzen – und bei aktuellen politischen Ereignissen wie in Darfur, in Libyen oder in Syrien auch in der breiten Öffentlichkeit – diskutiert. Aus dem Blick gerät dabei, dass es innerhalb der UN, innerhalb einiger Regionalorganisationen und innerhalb einiger nationaler Parlamente und Regierungen, eine rege Debatte darüber gibt, wie man die R2P „operationalisieren“ oder „mainstreamen“, d.h. wie sie in alle Bereiche der internationalen Politik und Verwaltung in konkrete Handlungsanweisungen überführt werden kann.
Diese Diskussionen wurden bislang in unterschiedlichen akademischen wie praktisch-politischen und praktisch-administrativen Zirkeln geführt. Eine internationale Autoren-Konferenz, die zum Thema „Norms and Practice of Humanitarian Interventions – Operationalizing the Responsibility to Protect“ vom 14. Bis 16. Juni an der Universität Konstanz stattfand (in einer Kooperation zwischen dem dortigen und dem Frankfurter Exzellenzcluster sowie dem Frankfurter Forschungsprojekt „Sicherheitskultur im Wandel“), setzte sich zum Ziel, diese unterschiedlichen Diskussionsstränge in einem Dialog von Wissenschaftlern und Praktikern (bspw. aus der UN-Verwaltung, aus UN-Friedenmissionen oder aus der nationalstaatlichen Diplomatie) zusammenzuführen. Die Mischung aus akademischer und praktischer Expertise erwies sich wie schon bei der Jahreskonferenz des Forschungsprojekts „Sicherheitskultur im Wandel“ als äußerst ertragreich. So standen die konkrete Umsetzungspraxis der R2P innerhalb von UN Friedensmissionen und die Bindungswirkung der R2P für nationale Außen- und Sicherheitspolitik ebenso im Fokus wie nicht-westliche Perspektiven auf die Schutzverantwortung im Generellen und wie eine Weiterentwicklung von bislang teleologischen Verständnissen von Normentwicklungen auf internationaler Ebene.
In den Impulsvorträgen des ersten und des letzten Panels ging es zwar eher um theoretische Fragen zur R2P, jedoch wurde in den Diskussionen auch Wert auf die praktischen Herausforderungen, die sich daraus bspw. für UN-Beamte in einer Friedensmission wie im Südsudan ergeben, gelegt . In der Eingangsdiskussion im Rahmen des Themas „Legality, Morality and Institutionalization“ wurde auf diesen drei Ebenen der Status der R2P als Norm diskutiert. Wichtigste Thesen hierbei: Die R2P sei bereits fest verankerter und damit wirkmächtiger Teil des Völkergewohnheitsrechts (allen Unkenrufen des Scheiterns der R2P zum Trotz). Ferner könnte das „Mainstreaming“ der R2P innerhalb der UN Institutionen die Risiken des Flexibilitätsverlustes in der Auslegung der Norm und der Beliebigkeit der Norm gegenüber anderen Mainstreamingprozessen bergen. Im letzten Panel „The Non-Linearity of Norm Emergence and Norm Failure“ wurden Vorschläge zur Theoretisierung und der Normgenese im Fall der R2P gemacht und diskutiert. Dabei wurde intensiv der Frage nachgegangen, ob ein moralisch gerechtfertigter Bruch des Völkerrechts nicht als Teil der Normevolution auch für die R2P erforderlich sein kann oder doch eher zur Erosion völkerrechtlicher Standards beiträgt.
In den Panel II bis IV stand die Umsetzungspraxis der R2P stärker im Mittelpunkt. Die Diskussion des zweiten Panels „Operationalizing the R2P in the Field“ drehte sich um die Frage nach einer Koppelung oder Trennung des Prinzips des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten („Protection of Civilians“ oder PoC) und der R2P in den betroffenen Regionen vor Ort. Interessanterweise scheint die PoC innerhalb des UN Systems als wesentlich operationalisierbarer eingestuft zu werden. Im dritten Panel “The Global Politics of the Responsibility to Protect” ging es um Wirkungen von Mechanismen außerhalb der klassischen militärischen Optionen: um Sanktionsregime und um Mediendynamiken. Panel IV “Foreign Policy and Dilemmata of Operationalizing the R2P” bot einen ertragreichen Einblick in die Perspektiven Chinas und Brasiliens auf die R2P und eine detaillierte Fallstudie über und Kritik an der deutschen Enthaltung im Fall der Resolution 1973. Allgemein kam in diesen Panels immer wieder zur Sprache, dass die R2P eben deutlich mehr ist als tatsächliches oder angedrohtes militärisches Eingreifen – nachhaltige Prävention und Wiederaufbau sind genauso wichtig und werden in unterschiedlichen Öffentlichkeiten in der Welt verschiedentlich betont.
Die Tagung zeigte, dass sich neben allen wichtigen Debatten um die Moralität und die völkerrechtliche Stellung der R2P tatsächlich etwas bei der praktischen Umsetzung der Schutzverantwortung in nationalen Politiken, in der UN Administration in New York und in der Umsetzung vor Ort in Post-Konflikt-Gegenden tut – ein Prozess der von der medialen, wissenschaftlichen wie politischen Öffentlichkeit noch viel zu wenig Beachtung gefunden hat. Die Beiträge der Tagung werden diese Querschnittsfragen nun in der Überarbeitung aufgreifen und in einem begutachteten Band bei Routledge Publishers auf Englisch veröffentlichen. Einige Beiträge werden schon in Kürze in einem von Christopher Daase und Julian Junk herausgegebenen Sonderheft der Friedens-Warte auf Deutsch erscheinen.
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