Sicherheit ist kein Supergrundrecht, lieber Herr Friedrich

Von Stefan Engert

Ich war zunächst so baff über Ihre Aussage, dass ich „zur Sicherheit“ noch mal in unserem Grundgesetz (GG) nachgeblättert habe – der 31. Auflage des GG in der Reihe Beck-Texte im dtv vom Februar 1994. Sie ist etwas älter und noch aus meinen Studienanfangszeiten, und sie wurde sieben Jahre vor 9/11 (2001) publiziert. Aber sie tut’s noch, da die Grundrechte – Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes (GG) – ja besonders geschützt sind und nur mit 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können (Art. 1 und Art. 20 sowieso gar nicht). Also gibt es da grundsätzlich nicht viel Bewegung, weshalb ich in gutem Glauben davon ausgehe, dass das mit den Grundrechten auch heute noch in unserem Staat soweit aktuell ist. Zumal es sich ja durchaus um eine „ewig“ gemeinte, objektive Wertordnung unserer Gesellschaft handelt, die man nicht mal morgen einfach so ändert (vgl. „Lüth-Urteil“ des BVerfG vom Januar 1958). Jedenfalls steht da nichts von „Sicherheit“ – im Gegenteil: Das Sachverzeichnis oder Register des ganzen GG verweist überhaupt nur einmal auf diesen Begriff: „Sicherheit, Einordnung in ein System kollektiver- 24 II“, womit die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO gemeint ist. Aber Art. 24 fällt ja sowieso nicht unter die Grundrechte. Demgegenüber ist in jenem (Grundrechts-)Abschnitt I des GG sehr viel von „Freiheit“ die Rede: so ist z. B. Art. 2 ganz allein den Freiheitsrechten gewidmet, Art. 4, 5, 8, 9, 11 und 12 haben ebenfalls alle irgendwo „Freiheit“ im Titel. Wo wir gerade bei Grundrechten sind: Art. 10 garantiert die Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses – ich komme später noch einmal darauf zurück. Und unter dem Stichwort „Super-Grundrecht“ habe ich auch nichts gefunden.

Vielleicht haben Ihnen die Sache von der Sicherheit als „Supergrundrecht“ ja „die amerikanischen Freunde“ ins Ohr gesetzt, als Sie vorletzte Woche in den USA waren, um mal so richtig wegen der NSA-Ausspähaktion „Prism“ nachzufühlen. 500 Millionen Kommunikationsdateien würden laut Edward Snowden von den USA allein in Deutschland pro Monat durchleuchtet (SPON) – das klingt mir nicht gerade nach Peanuts und hätte bestimmt die Stasi neidisch gemacht, die ja noch per Hand und mit Heißwasserdampf die Briefe geöffnet hat. Und ich dachte immer, Dan Browns Digital Fortress („Diabolus“ in deutscher Sprache) wäre ein Roman und keine Doku. Falls Sie selbst nicht zu sehr von den Rechercheergebnissen der NSA über Terrorgefahren beeindruckt waren, klingt das alles nicht so, als wäre Ihre Reise von einem Verständigungserfolg gekrönt gewesen: „‚Alle haben verstanden hier in den Vereinigten Staaten, dass es eine hohe Sensibilität in Deutschland beim Thema Privatsphäre gibt‘ […] Umgekehrt sei es für die Deutschen wichtig zu verstehen, dass die US-Amerikaner nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ein anderes Verständnis für Sicherheitsmaßnahmen entwickelt hätten“, so sagen sie bzw. kommentiert Der Spiegel. Das klingt bestenfalls danach, dass man sich einig ist, nicht einig zu sein: Die „Protestnote“ wurde zur Kenntnis genommen und alles scheint so weiter zu gehen wie vorher auch. Tja, was soll man auch machen: „Quis custodiet ipsos custodes?“, wie der Lateiner sagt. Ein internationales Regime gibt es dazu noch nicht und das Bundesverfassungsgericht sowie GG haben in den USA ja keine Gültigkeit.

Amerika sieht das mit der Überwachung anders und das liegt an den nationalen Vorerfahrungen: Der „9/11“ hat den USA die eigene Vulnerabilität gegenüber dem Terror schmerzhaft vor Augen geführt. In einem bestimmten Rahmen ist es sogar durchaus nachvollziehbar, dass Washington dagegen etwas unternehmen musste. Der Afghanistan-Einsatz war im Namen der Selbstverteidigung und des Counter-Terrorism ja vielleicht noch ganz gut begründbar, der im Irak allerdings schon nicht mehr (Massenvernichtungswaffen?). Aber seitdem läuft normativ gesehen viel aus dem Ruder drüben über dem großen Teich. Mittels dem Versuch rechtliche Grauzonen zu konstruieren, wo internationalen Normen eigentlich eine eindeutige schwarz/weiß Sprache sprechen, versuchen die USA ihren politischen Handlungsspielraum zu erweitern: „Ungesetzlichen Kombattanten“ wird definitorisch der Kriegsgefangenenstatus abgesprochen, um sie exterritorial (hat Kuba eigentlich in Guantanamo das Sagen?) „härteren Verhörmethoden“ zu unterziehen, die – da gibt es gar keinen Zweifel – nach internationalen Konventionen nichts anderes als Folter darstellen (Vgl. bspw. der Fall Daschner in Deutschland). Drohnen – also Maschinen – exekutieren vorwiegend in Pakistan und Afghanistan routinemäßig Terroristen und neuerdings werden sogar massenhaft die Daten von Verbündeten wie Deutschland im Namen der Sicherheit ausgespäht, um Terroranschläge zu verhindern. „Sicherheit“ als das neue Totschlagargument seit 9/11 – da sollten wir vielleicht nicht unbedingt mitmachen. Im Gegenteil, vielleicht sollten wir den Freunden in den USA erklären, dass sie auf dem besten Weg sind, eine paranoide Nation zu werden.

Wir sehen das mit der Überwachung hoffentlich (noch) anders und der Grund dafür liegt wiederum in unseren nationalen Vorerfahrungen: Im Gegensatz zu den USA, Großbritannien und Spanien sind wir bisher von einem großen terroristischen Anschlag, der zumindest mittelbar mit 9/11 oder al-Quaida im Zusammenhang steht, verschont geblieben. Vielleicht wäre die Risikoperzeption der deutschen Bevölkerung eine deutlich andere, wenn wir diese bittere Erfahrung ebenfalls hätten machen müssen. Unsere historische Erfahrung aber ist, dass Grundrechte niemals eingeschränkt und Freiheit nie für Sicherheit preisgegeben werden darf. Auch sind sie nicht gleichrangig mit Sicherheit – nein, da gibt es keinen Interpretationsspielraum: Die Gegenüberstellung von Freiheit oder Bürgerrechten versus Sicherheit ist künstlich. Es gibt sie nicht! Das ist gar keine Frage und man lernt das eigentlich in jedem Jurastudium, Herr Friedrich: Die Freiheit steht an erster Stelle im GG (OK, an zweiter nach dem Schutz der Menschenwürde). Das soll kein Vergleich sein, aber es kann nicht schaden, sich ab und an mal wieder vor Augen zu führen, dass schon einmal in Deutschland die persönliche Freiheit, die freie Meinungsäußerung, die Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit sowie das Brief- und Postgeheimnis „zur Abwehr […] staatgefährdender Gewaltakte“ beschränkt wurden – und zwar am 28. Februar 1933 als die sogenannte „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat“ (auch Reichstagsbrandverordnung genannt) die Grundrechte des deutschen Volkes per Notverordnung nach Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung außer Kraft setzte. Nun gut, davon sind wir heute weit entfernt. Eine der Lehren aus Weimar ist doch: Freiheit ist ein Grundrecht und Grundrechte regeln v. a. das Verhältnis Staat –Individuum in besonderer Art und Weise. Sie sind nämlich vorrangig Abwehrrechte, die den individuellen Bürger gegen staatliche Eingriffe schützen. Sie binden jede staatliche Gewalt unmittelbar – auch die Regierung (also die deutsche) und auch Sie, Herr Friedrich – und sie sind verbindlich; d. h. sie haben keinen empfehlenden Charakter. Der Staat „hat die Grundrechte zu gewährleisten und nicht zu gewähren“, wie der Historiker Josef Foschepoth letztens so treffend gesagt hat. „Super“-Qualifizierungen kennen die Grundrechte übrigens auch nicht. Die Grundrechte haben sogar einen objektiven Charakter, um sie vor jedweder Aushöhlung – auch zugunsten der Sicherheit – zu schützen.

Grundgesetz, Art. 10

Grundgesetz Art. 10: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (Titel: Berlin - The Walk 084 von Daniele Civello unter CC BY-NC 2.0)

Was „Prism“ betrifft, haben Sie, Herr Friedrich, ja nun die Deutschen aufgefordert, Ihre Daten selbst besser zu schützen, was kein schlechter Ratschlag ist, aber eben nur die halbe Seite der Medaille. Während viele Deutsche 1983 noch gegen die Volkszählung protestierten, was immerhin geholfen hat, dass die Daten nur anonym und unter Wahrung des Statistikgeheimnisses gesammelt werden durften, stellen heute die meisten freiwillig ihre Privatdaten und Vorlieben bei facebook zur Schau. Nun, das muss jeder selbst verantworten, ob das immer alles so sinnvoll und nützlich ist, denn „wer im Internet ist, verlässt [ja bekanntermaßen] den privaten Raum“ [heise.de]. Aber trotzdem ist diese Transparenz via sozialen Netzwerken ja freiwillig, d. h. sie beruht auf meiner eigenen Entscheidung, wer mitlesen darf und wer nicht – und das kann dann von mir aus jeder, auch die USA, gerne tun. Mit meiner Email-Kommunikation aber ist das etwas anderes – das fällt unter das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, was die Vertraulichkeit der Nachricht gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt schützt (außer bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat, also nur in einem sehr begründeten Ausnahmefall). Auch wenn es noch keine internationale Regelung gibt, bin ich mir sicher, dass auch die USA ein Telefon- und Postgeheimnis haben. Und ich entscheide gerne selbst, wer meine Daten lesen darf und wer nicht, was bei „Prism“ ja wohl kaum mehr gegeben ist.

Insofern bitte ich Sie, lieber Herr Friedrich, doch als Vertreter des Staates, in dem ich lebe, dafür zu sorgen, dass meine Daten besser vor den amerikanischen Freunden geschützt werden. Oder sogar vor deutschen Behörden? Ich hoffe ja sehr, dass die neuesten Gerüchte, der BND und der Verfassungsschutz hätten mit der NSA hinsichtlich „Prism“ kooperiert und könnten ebenfalls auf die Datenbank zugreifen (Achtung: zwei Mal Konjunktiv!), sich nicht als wahr herausstellen werden. Und da spielt es auch keine Rolle, dass die „Prism“-Informationen angeblich zwei Terroranschläge (Sauerland-Gruppe, Düsseldorf) verhindert haben. Das macht die Spähaktion nicht weniger illegal oder gar legitim. Richtig, mein Argument ist normativ: Es geht hier nicht um Effektivität in der Terrorismusabwehr. Ich danke Ihnen und den zuständigen Behörden für die Verhinderung dieser Anschläge – kein Frage –, aber es klingt im Nachhinein so, als hätten sie dafür zu viele Freiheitsrechte verletzen müssen und das ist nicht einfach nur „nicht OK“, sondern vom Kerngedanken des GG her besehen schlicht und ergreifend verboten. Das hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht doch schon bei der personenbezogenen Vorratsdatenspeicherung ganz dezidiert ins Stammbuch geschrieben – sogar wenn deren Zweck die Verhinderung schwerer Straftaten ist. Präventionspolitik ist zwar begrenzt sinnvoll, aber sie endet da, wo Grundrechte fundamental betroffen sind. Wenn wir diese Grenze nicht (be)achten, endet die Prävention im Orwell’schen Überwachungsstaat – und, Verzeihung, das hatten wir in Deutschland nun schon zweimal (Gestapo, Stasi) – auch wenn dieser Vergleich mit der Bundesrepublik Gott sei Dank hinkt und daher erst gar keiner sein soll.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel mahnte ja an, dass die "Balance und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben“ müsse. Wie gesagt, die Balance ist gar nicht das Problem, denn es gibt sie nicht, diese angebliche Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Im liberalen Rechtsstaat ist die Freiheit absolut und darf nur im Ausnahmefall begründet eingeschränkt werden. Die Beweislast liegt dabei beim Staat, bei Ihnen, Herr Friedrich, nicht bei mir, dem Bürger. Und bitte kommen Sie mir nicht damit, dass ich ja sowieso nichts von „Prism“ zu befürchten habe, da ich ja bestimmt ein ordentlicher Bürger bin, der nichts auf dem Kerbholz habe. Die Krux ist, dass der Staat sich hier an der maximalen Unschulds- und Freiheitsvermutung zu orientieren hat und nicht primär am abstrakten Verdachtsmoment. Bitte schützen Sie mich vor inneren wie äußeren Gefahren, Herr Friedrich, aber bitte achten sie meine Menschenwürde und meine Freiheitsrechte. Diese ganze Debatte um Sicherheit suggeriert ja fast ein Verschieben der normativen Grundkonstanten unserer Rechtsordnung. Nein, Sicherheit ist kein Super-Grundrecht. Sie ist noch nicht einmal ein explizites Grundrecht in Sinne des GG. Vielleicht musste das einfach mal wieder gesagt werden, um diese unleidigen Gerüchte aus der Welt zu schaffen.

9 Kommentare

  1. Die amerikanische Überwachung empfinde auch ich als äußerst bedenklich, da können wir froh sein, das hier lediglich Europa eine Wertezusammenfassung plant und nicht die ganze Welt.
    Tommy

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