von Simone Wisotzki
Wohl kaum ein anders arabisches Land ist so umstritten wie Saudi-Arabien, zumindest wenn es um die Frage von Rüstungsexporten geht. Erst im Juni hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer von Heckler & Koch eingereichten Klage geurteilt, dass die Bundesregierung sich in der Frage der Genehmigung der Lieferung von Bauteilen für die Lizenzproduktion des G-36 Sturmgewehrs nach Saudi-Arabien entscheiden müsse. Das Wirtschaftsministerium unter der Führung von Sigmar Gabriel (SPD) hatte diese Entscheidung bislang vertagt, auch mit Hinweis auf die gegenwärtige Militärintervention, die das Königreich zusammen mit anderen arabischen Staaten im Jemen führt.
In der deutschen Rüstungsexportpolitik hat sich unter Sigmar Gabriel einiges getan, gerade im Hinblick auf die Rüstungsexporte von Klein- und Leichtwaffen ist eine erste Kurskorrektur eingeleitet worden. Dennoch verdeutlichen die Zahlen des jüngsten deutschen Rüstungsexportberichtes vom Juli 2016, dass im vergangenen Jahr erneut beträchtliche Stückzahlen an Waffen und Kriegsmaterial unter anderem an Saudi-Arabien und Katar gegangen sind. Beide Staaten befinden sich seit nunmehr einem Jahr im Krieg im Jemen, um dort gegen die schiitischen Huthis vorzugehen und den entmachteten jemenitischen Präsidenten Abed Rabbo Mansur Hadi wiedereinzusetzen. Saudi-Arabien steht zudem seit Jahren wegen seiner schlechten Menschenrechtslage im Kreuzfeuer der Kritik.
Während in Deutschland über den Krieg im Jemen kaum berichtet wird, sorgen der Konflikt und die Frage der Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien in Großbritannien für ein nicht unerhebliches Medienecho. Inzwischen ist der britischen Kampagne gegen den Waffenhandel (Campaign Against the Arms Trade/CAAT) gelungen, eine Anhörung vor dem britischen High Court zu erreichen. In Deutschland fehlt diese Möglichkeit des Verbandsklagerechts z.B. für Nicht-Regierungsorganisationen. Die gerichtliche Überprüfung soll klären, ob Großbritannien mit den fortgesetzten Waffenlieferungen an Saudi-Arabien nicht britisches und (noch) auch europäisches Recht bricht. Selbst wenn Großbritannien seinen Brexit realisiert, bleibt der internationale Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty/ATT) eine Rechtsgrundlage. Diese untersagt Rüstungsexporte in Länder, die sich schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Verletzungen der Genfer Konventionen zu Schulden haben kommen lassen.
Genau das werfen britische Nicht-Regierungsorganisationen, unter ihnen CAAT, aber auch Amnesty International und Human Rights Watch der arabischen Koalition unter der Führung von Saudi-Arabien vor. Im Jemen spielt sich ein Krieg ab, der größtenteils aus der Luft geführt wird. Seit Beginn der Kampfhandlungen vor einem Jahr sind zirka 6.000 Zivilisten getötet worden, 80 Prozent der Bevölkerung des Landes sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Kriegsfolgekosten, wie Hunger, Obdachlosigkeit und die Kindersterblichkeit, sind hoch. Zudem begeht die Kriegskoalition unter der Führung Saudi-Arabiens regelmäßig Verletzungen des humanitären Völkerrechts, indem sie selbst Krankenhäuser aus der Luft attackiert und zerstört. Weiterhin werden Zivilisten unterschiedslos getötet und verletzt. Saudi-Arabien soll zudem Streumunition eingesetzt haben, die vermutlich aus britischer Produktion stammt – Streubomben sind mit der internationalen Clustermunitionskonvention von 2008 völkerrechtlich verboten. Saudi-Arabien ist dem Vertrag nicht beigetreten, Großbritannien jedoch schon.
Der Internationale Waffenhandelsvertrag von 2014, aber auch der Gemeinsame Standpunkt der EU von 2008 zur Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern sowie die jeweiligen nationalen Regelungen sind eindeutig. Demnach dürfen laut ATT-Artikel 6.3 keine konventionellen Waffen an Staaten geliefert werden, mit denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verstößen gegen die Genfer Konventionen von 1949 oder gezielte bewaffneter Attacken gegen Zivilisten oder zivile Einrichtungen verübt werden. Deutschland hat mit den Politischen Richtlinien für Rüstungsexporte strengere Vorschriften, die Waffenlieferungen an kriegsbeteiligte Staaten untersagen.
Für das Jahr 2015 erteilte die Bundesregierung Einzelgenehmigungen im Wert von 7,86 Milliarden Euro. Das ist in etwa doppelt so viel wie im Jahr 2014. Diese Zahlen spiegeln sich auch im Gesamtwert der Rüstungsexporte für 2015 von 12,81 Milliarden Euro wider. 2014 waren es dagegen 6,52 Milliarden Euro. Von einer Trendwende unter Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel lässt sich also nicht sprechen. Der hohe Wert wird unter anderem damit erklärt, dass allein vier Tankflugzeuge für Großbritannien im Wert von 1,1, Milliarden Euro geliefert wurden, und auch andere Rüstungsgüter an NATO-Staaten gingen. Dennoch bleiben die Rüstungsexporte an Drittländer bei 59 Prozent hoch, ein Jahr zuvor waren es 61 Prozent. Der Genehmigungswert von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien lag 2015 bei 270 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium erklärt hierzu, dass ein Großteil auf Gemeinschaftsprogramme oder Zulieferungen an andere Länder wie Frankreich entfalle. Die 2015 erfolgten Rüstungsexporte nach Katar im Wert von 1,6 Milliarden Euro seien unter anderem noch auf Genehmigungen der schwarz-gelben Koalition von 2013 zurückzuführen.
Das jedoch zeigt die Krux der Normen und Regeln, die international, EU-weit oder auch national Handlungsgrundlagen und Richtlinien für die Entscheidung über Rüstungsexporte in problematische Länder bieten sollen. So gelingt es den EU-Staaten nicht, eine einheitliche Linie zu finden. Die Franzosen und Briten haben auch 2015 Kriegswaffen nach Saudi-Arabien geliefert, während die Niederländer und die Schweden inzwischen ein Exportmoratorium verhängt haben. Zudem hat das EU-Parlament in Straßburg mit großer Mehrheit im Februar 2016 ein Exportembargo für Waffenexporte nach Saudi-Arabien beschlossen.
Für Deutschland ist es an der Zeit, ebenfalls Farbe zu bekennen. Nichts weniger hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt gefordert. Deutschland, Großbritannien, aber auch Schweden und die Niederlande gehörten bei den Verhandlungen 2013 zu den größten Befürwortern eines rechtlichen verbindlichen internationalen Waffenhandelsvertrages, der letztlich zu dieser Zeit bestehendes Völkerrecht im Hinblick auf die Frage von Waffentransfers kodifiziert hat. Den EU-Staaten ging es auch darum, auf internationaler Ebene einen vergleichbaren Standard für Rüstungsexporte zu erzielen, der sich an den EU-Vorschriften orientieren sollte. Im Krieg gegen den Jemen wird humanitäres Völkerrecht verletzt - das Handeln der beteiligten Staaten verstößt damit gegen internationale Rechtsstandards. Deshalb muss die Antwort der Bundesregierung eindeutig ausfallen: An Länder wie Saudi-Arabien und Katar dürfen keine Rüstungsexporte genehmigt werden. Die Bundesregierung sollte sich zudem dafür einsetzen, dass auf EU-Ebene ein Exportembargo gegen die kriegsbeteiligten Länder verhängt wird, damit die europäischen Staaten zumindest in dieser Frage der flagranten Verletzung völkerrechtlicher Standards Einigkeit zeigen.