Normative Ordnungen des Digitalen – Konferenzbericht

Dieser Konferenzbericht erscheint in Kooperation mit dem theorieblog.de und wird auf beiden Blogs gleichzeitig veröffentlicht.

von Magdalena von Drachenfels und Thea Riebe

Digitale Technologien und ihre vielfältige Nutzung verändern normative Ordnungen auf politischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Ebene. Das Internet bietet neue gesellschaftliche Räume, die soziale Interaktion strukturieren. Diese sind jedoch nur halb-öffentliche Räume, in denen die Dienstleistungsanbieter mit Verweis auf ihre AGBs die Möglichkeit haben, etwa politische Äußerungen zu zensieren oder gar zu löschen. Darüber hinaus kooperieren manche private Unternehmen auch mit Staaten in der Strafverfolgung, und treffen Entscheidungen darüber welche Daten sie weitergeben. Welche Normen stoßen im Rahmen der Digitalisierung aufeinander und inwieweit sollten und könnten diese per Gesetz reguliert werden? Können die Grundrechte der Nutzer/innen noch umfassend gewährleistet werden? Mit diesen hochaktuellen Fragen befasste sich am 06. und 07. Juli die interdisziplinäre Konferenz “Normative Orders of the Digital“ am Exzellenzcluster Normative Ordnungen der Goethe-Universität Frankfurt.

Aktivismus und Populismus im Internet

Jennifer Earl, University of Arizona, und Paolo Gerbaudo, King’s College in London, diskutierten im ersten Panel den Wandel der Protestkultur im digitalen Zeitalter und den Zusammenhang zwischen Populismus und sozialen Netzwerken. Dabei ging es nicht nur um die Frage, wie sich Bewegungen über soziale Netzwerke von „analogen“ politischen Bewegungen unterscheiden, sondern auch, was ihren Erfolg oder Einfluss ausmacht. Jennifer Earl arbeitete heraus, dass “flash activism”, die virtuelle Flut, die politische Entscheidungen beeinflusse und Veränderungen erzwinge, anders wirke als die herkömmliche Machtstruktur sozialer Bewegungen. “Flash activism” sei bestimmt durch seine Diskontinuität, die aber eben nicht nur Nachteil sei. Um dies zu verstehen, müsse man die Weise ändern, in der man soziale Bewegungen erforsche, und erkennen, wie sich diese im Zeitalter der Digitalisierung organisieren. Flash-activism relativiere die Bedeutung von Organisationen und helfe Menschen dabei, sich unabhängig und spontan politisch zu engagieren. Allerdings seien Online-Räume nicht vergleichbar mit einem klassischen öffentliche Raum wie einem Park. Sie werden von Internetdienstanbietern (ISPs) und somit privaten Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Paolo Gerbaudo diskutierte in diesem Zusammenhang die Dynamik zwischen digitalen Dienstanbietern und Populismus: Auf der einen Seite wollen Unternehmen eine relevante Plattform bieten und möglichst viele Beiträge erzeugen. Gleichzeitig scheuen sie vor zu umstrittenen Inhalten zurück und versuchen diese zu zensieren. Obgleich das Individuum marktstrategisch adressiert wird, eröffnen die sozialen Netzwerke Räume für Gruppen, die zum Beispiel kollektiv den Medienexperten misstrauen and behaupten diese seien unfähig, die Stimme der „Leute“ (the people“) abzubilden. Deswegen könnten in den sozialen Medien Spannungsverhältnisse zwischen individueller Selbstinszenierung und dem Auftreten in Gruppen innerhalb populistischer Bewegungen beobachtet werden. Die Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnen zwar Chancen größerer Beteiligung; dies geht jedoch einher mit einer disruptiven Eigendynamik, die unser Verständnis von Krisen beeinflusst, Gruppenzugehörigkeiten verändert und für gesellschaftliche Brüche sorgen kann.

Rechtliche Position der Internetdienstleister

Wolfgang Schultz, Universität Hamburg, und Sophie Stalla-Bourdillon, University of Southampton, befassten sich mit der Rolle von Intermediären und deren Regulierung durch Staaten. Wer fühlt sich für die Rechte der Nutzer/innen verantwortlich? Richten sich die Unternehmen als Übermittler nach der jeweiligen nationalen Gesetzgebung oder tragen sie zu einer neuen Ordnung des Digitalen bei? Der Diskurs dieses Panels lässt sich mit dem vierten Panel verbinden, auf dem Alexander Dix (European Academy for Freedom of Information and Data Protection), Markus Hartman (Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime), Tania Schröter (Europäische Kommission) und Dominik Brodowski (Goethe Universität Frankfurt) über die Privatisierung der internationalen Kooperation bei der Strafverfolgung diskutierten. In beiden Panels wurde ausführlich über den rechtlichen Status von sozialen Netzwerken diskutiert, die nicht nur Nachrichten verbreiten, sondern auch private Kommunikationskanäle bieten und Zugriff auf sensible Informationen ihrer Nutzer/innen ermöglichen. Deshalb stellen Strafverfolgungsbehörden zunehmend Rechtshilfeanträge bei diesen Unternehmen. Die Unternehmen haben jedoch ein Interesse daran, ihre Nutzer zu schützen, und nicht leichtfertig ihre Daten herauszugeben, so dass die Unternehmen die Anträge juristisch auf ihre Berechtigung prüfen lassen, bevor sie die Daten freigeben. Allerdings bemängelte Tania Schröter bei diesen Prüfungen eine zu große Intransparenz, sowohl bezüglich der Regeln, die die Unternehmen aufstellen, als auch bezüglich der Konsequenzen für die Nutzer/innen.

Markus Hartman legte aus seiner beruflichen Erfahrung dar, dass eine weitere Schwierigkeit bei der Strafverfolgung sei, dass es sehr viele und widersprüchliche Gesetze gebe, was die Unsicherheit vergrößere. Gleichzeitig fragmentiere sich die Kompetenz in unterschiedliche Felder, und das führe wiederum zu mangelhaften Rechtshilfeanträgen an internationale Internetdienstleister. Alexander Dix spitzte das Argument noch weiter zu, als er von einer ungleichen Ressourcenverteilung in “public poverty and private wealth” (Armut der öffentlichen Behörden und Reichtum der privaten Unternehmen) sprach. Er forderte deshalb die Einführung einer internationalen Konvention für Datenschutz, da diese Herausforderung nicht durch einen Algorithmus gelöst werden könnte. Dominik Brodowski fügte noch die Schwierigkeit der Territorialität hinzu, denn der Ort an dem die Daten gespeichert werden, entscheidet nicht notwendigerweise unter welches Gesetz diese fallen.

In beiden Paneln wurde in der Diskussion das deutsche “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” erwähnt: Schon dessen Name sei paradox, gehe es doch nicht darum, ein Netzwerk „durchzusetzen“, sondern die Durchsetzung geltenden Rechts privaten Akteuren aufzuerlegen. Dabei sollte man sich fragen, ob dieses Gesetz nicht zu einem over-blocking von Inhalten führen wird. Kommentare, die nicht illegal aber anstößig seien, müssten wir vielleicht aushalten, und solche die illegal seien, strafrechtlich verfolgen, argumentiert Markus Hartmann. Dies birgt jedoch die Risiken, dass zu viele Rechtsbefugnisse an Internetdienstanbieter abgegeben würden. Deswegen müssten die Gesetze entsprechend angepasst werden, damit die Verantwortung nicht bei den Nutzer/innen liege.

Algorithmen als Akteure einer neuen Ordnung

Das letzte Panel beschäftigt sich mit den Implikationen dieser normativen Veränderungen durch Algorithmen, besonders im Hochfrequenzhandel der Finanzmärkte. Wer ist das verantwortliche “Subjekt” der algorithmischen Entscheidungen und was für “Objekte” sind Algorithmen als regulierte Entscheidungsträger? Dies betrifft auch die gravierende Intransparenz des Hochfrequenzhandels am Kapitalmarkt. Marc Lenglet und Robert Seyfert lieferten einen detailreichen Einblick in die Funktion von Algorithmen als Regulatoren, wobei Marc Lenglet umfangreich aus seiner Zeit als Mitarbeiter einer Pariser Investmentbank berichten konnte. In der Finanzindustrie, berichtete Lenglet, wird dem Computer und den Algorithmen viel Vertrauen entgegengebracht, eher rationale, und damit wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen als der Mensch. Zur Veranschaulichung zeigte er auch ein Bild der Tokioter Börse, in der sich der Hauptcomputer in einem durchsichtigen Glasraum befindet, was seine Autorität als Akteur einer neuen Ordnung architektonisch verdeutliche. Der Bereich des Compliance Managements wird durch die Algorithmen des Hochfrequenzhandels situativ zunehmend schwerer, da schlicht die Zeit fehle, Fehlverhalten als solches abzuwägen. Seyfert wies auf das deutsche Hochfrequenzhandelsgesetz hin und argumentierte, dass Algorithmen eine neue normative Ordnung erschaffen würden. Sie können Nutzer/innen an ihrem Verhalten identifizieren und somit können nicht-sensible Daten plötzlich hochsensibel werden. Damit könnte das “Profiling” der Algorithmen auch grundlegende Rechte einschränken. Die Gemeinsamkeit aller Algorithmen sei, dass diese mit Berechnung operieren, und deshalb immer eine bereits vorgegebene Reaktion aufweisen,egal ob diese den Hochfrequenzhandel oder die Einschätzung der Kreditwürdigkeit beträfen. Menschen hingegen könnten mit Kontingenz umgehen und Situationen interpretieren. Durch die Zunahme des Hochfrequenzhandels durch Algorithmen würden Regulierungen zu Papiertigern, da Algorithmen keine Verantwortung für die Folgen ihrer „Einschätzungen“ übernehmen könnten.

In diesem Bericht wurde der Panel, der sich mit der End of Scarcity Thematik befasste, ausgelassen. Christian Handke, University of Rotterdam und Marco Ricolfi, University of Torino diskutierten dazu, dass es in einer Welt, in der eine Vielzahl von Gütern dezentral und extrem günstig zu produzieren sind, noch eines umfassenden Schutz geistigen Eigentums bedürfe. In allen Diskussionen und Präsentationen kam wiederholt die Sprache auf die Rolle der Internetdienstleister, ihrer faktischen Monopolstellung und den fehlenden internationalen Normen, die eine effektive Regulierung erlauben. Weder in ihrer Erhebung noch algorithmischen Auswertung ist die Verwendung dieser Daten transparent und bringt Staaten und Bürger somit in einen Zustand, in dem Grundrechte nicht mehr gewährleistet werden können. Soziale Netzwerke wie Facebook, Youtube und Twitter sind nicht die öffentlichen Räume, für die sie von ihren Nutzern gehalten werden: mit Verweis auf die AGBs können sie politische Äußerungen zensieren, die Daten ihrer Nutzer unkontrolliert monetarisieren und nach eigenem juristischem Ermessen mit staatlichen Behörden kooperieren. Dabei sind diese Unternehmen nicht per se “böse”, sondern richten ihr Geschäftsmodell entlang der Möglichkeiten aus. Die vielfältigen Unzulänglichkeiten des Status Quo wurden auf der Tagung aus unterschiedlichsten Richtungen angesprochen, was gerade im Panorama ein überzeugendes Bild der Herausforderungen unserer Zeit entstehen ließ.

Magdalena von Drachenfels ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung und arbeitet zu Protesten und Radikalisierungen in der Online- und Offline-Welt.
Thea Riebe ist Studentin der Internationalen Studien/Friedens- und Konfliktforschung an der Goethe Universität Frankfurt sowie der TU Darmstadt und arbeitet als studentische Mitarbeiterin bei der Forschungsplattform IANUS an der TU Darmstadt.

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