Nationale Präventionsstrategie gegen gewaltbereiten Extremismus: Bundesregierung geht voran

von Daniel H. Heinke

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung beschlossen. Das gemeinsam vom Bundesinnenministerium und dem Bundessozialministerium verantwortete Konzept stellt damit die erste ressortübergreifende Strategie des Bundes in diesem Bereich dar.

Die Präsentation einer Strategie der Bundesregierung zu diesem Thema ist dabei gleichermaßen begrüßenswert wie erstaunlich. Begrüßenswert deshalb, weil – wie an dieser Stelle bereits mehrfach dargestellt – eine übergreifende Nationale Strategie gegen gewaltbereiten Extremismus längst überfällig ist, erstaunlich deshalb, weil es nunmehr der Bund ist, der sich an die Spitze der Bewegung setzt, obgleich nach bisheriger Auffassung eigentlich die Länder die hauptsächliche Verantwortung für Prävention tragen.

Erstmals auf die bundespolitische Agenda gehoben wurde das Thema als Reaktion auf die zunehmende Zahl islamistisch motivierter Terroranschläge vor gut einem Jahr im April 2015 durch den Innensenator der Freien Hansestadt Bremen, Ulrich Mäurer, der hierzu gemeinsam mit dem Direktor des International Centre for the Study of Radicalisation and Political Violence (ICSR) am King’s College London, Peter Neumann, den Begriff einer Nationalen Präventionsstrategie gegen gewaltbereiten Extremismus prägte.

Es dauerte dann jedoch bis zur Tagung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz) Anfang Dezember 2015, bis sich die Innenministerkonferenz im zweiten Anlauf dazu durchrang, die Bremer Initiative aufzugreifen, und sich für eine Nationale Präventionsstrategie aussprach. Durch diese werden die bereits auf den unterschiedlichen Ebenen beteiligten Akteure der Präventionsarbeit wirkungsvoll vernetzt und die jeweiligen Maßnahmen sollten unbeschadet re­gi­o­nal­spe­zi­fi­scher, besonderer Handlungsanforderungen in einen kohärenten bundesweiten Aktionsplan eingebunden werden.

In den folgenden Monaten wurden dann jedoch keine konkreten Schritte im Hinblick auf eine solche Nationale Präventionsstrategie ergriffen. Im Gegenteil rückte die Innenministerkonferenz auf ihrer jüngsten Sitzung im Juni wieder von der Zielsetzung einer Nationalen Strategie ab und stellte nur noch fest, dass ein bundesweiter Austausch aller im Bereich der Prävention tätigen Akteure sinnvoll sei. Einzig Bremen hielt weiter an der Forderung nach einer Nationalen Präventionsstrategie fest.

Diesen Stillstand zu überwinden hat sich jetzt offensichtlich die Bundesregierung vorgenommen. Sie erkennt darin an, dass es nicht nur darum geht, die Maßnahmen des Bundes, der erhebliche finanzielle Mittel für Präventionsmaßnahmen bereitstellt (im Jahr 2016 in den beiden Hauptprogrammen zusammen 62,5 Mio. Euro), zu koordinieren, sondern dass ein gemeinsames Handeln des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie der Zivilgesellschaft erreicht werden muss. Weiterhin formuliert sie darin die Vorstellungen des Bundes zu seiner Beteiligung in den Handlungsfeldern (1) Politische Bildung, (2) zivilgesellschaftliches Engagement, (3) Beratung, Monitoring und Intervention, (4) Medien und Internet, (5) Forschung und (6) internationale Zusammenarbeit. Gleichzeitig macht die Strategie im Abschlusskapitel auch deutlich, dass die Vernetzung der handelnden – insbesondere staatlichen – Akteure weiter ausgebaut und namentlich die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder weiter verbessert werden muss.

Denn das ist die inhärente Schwachstelle der jetzt veröffentlichten Strategie der Bundesregierung: Der Bund ist im Bereich der Prävention eben nur ein – wenn auch sehr bedeutender – Akteur neben anderen. Im Sinne einer größtmöglichen Effektivität muss eine Nationale Präventionsstrategie gegen gewaltbereiten Extremismus den Rahmen für die Umsetzung von Präventions- und Deradikalisierungs­maß­nahmen auf allen Ebenen bilden. Innerhalb dieses Rahmens sollen die jeweils zuständigen Stellen dann unter Berück­sich­ti­gung regionaler Besonderheiten die geeigneten Maßnahmen er­arbeiten und durchführen.

Um es noch einmal hervorzuheben: Ziel muss es sein, alle beteiligten Stellen – sowohl vertikal (Bund, Länder, Kommunen) als auch horizontal (unter Einschluss aller betroffenen Ressortbereiche, also neben den Innenministerien mindestens auch die Sozial-, Bildungs- und Justizbehörden) – an einen Tisch zu bringen, um eine abgestimmte bundesweite Präventionsstrategie gegen ge­walt­bereiten Extremismus zu entwickeln. Die jetzt vorgestellte Strategie der Bundesregierung ist dafür ein starker Impuls.

In zahlreichen Kommunen und Ländern werden bereits erfolgreiche Projekte durchgeführt. An anderen Orten besteht noch Nachholbedarf. Aber solange wir kein gemeinsames Verständnis des Zieles unserer Bemühungen haben, werden alle Maßnahmen quasi singulär durchgeführt werden.

Gerade in den letzten Wochen ist insbesondere im Bereich des Jihadismus mehrfach deutlich geworden, dass neben den militärisch geplanten „großen“ Anschlägen auch die Bedrohung durch radikalisierte Einzeltäter sehr real ist. Eine effektive Präventionsarbeit gegen gewaltbereiten Extremismus ist kein Gegenstand theoretischer Diskussionen, sondern ein sehr praktisches Handlungserfordernis.

Dr. Daniel HeinkeProf. Dr. Daniel H. Heinke ist Mitglied des Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) der HfÖV Bremen und Associate Fellow des International Centre for the Study of Radicalisation and Political Violence (ICSR), King’s College London. Im Hauptberuf leitet er den Planungsstab beim Senator für Inneres, Bremen. In dieser Funktion ist er für die Initiative ‚Nationale Präventionsstrategie‘ verantwortlich.
Der Beitrag repräsentiert nicht notwendigerweise den Standpunkt oder die Bewertung der Freien Hansestadt Bremen.

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