Joystick statt Steuerknüppel – Längst nicht nur eine Frage der Ethik

von Detlef Buch

Die Ethik der Drohnen

Teil III unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen
Bild: Drone, Green Light von Truthout.org unter CC BY-NC-SA 2.0

Unmanned Aerial Systems (UAS) sind auf dem Vormarsch. Ihre unbewaffneten Versionen bisher stärker, als die bewaffneten. Dabei ist die gegenwärtige Diskussion um bewaffnete UAS, sogenannte UCAVs (Unmanned Combat Aerial Vehicles) hauptsächlich geprägt von der Art und Weise, mit der die Vereinigten Staaten den Umgang mit diesen Systemen handhaben. Deren Einsätze dieser Systeme und deren weite (möglicherweise überdehnte) Auslegungen rechtlicher Handlungsspielräume bestimmen die Medien. Das ist Fakt. Ebenso wie die USA ist auch die Bundesrepublik zweifelsfrei ein demokratischer Staat. Das ist auch Fakt. Wenn also Menschen den Mechanismen eines demokratischen Staates im Umgang mit diesen neuen Systemen mit Skepsis begegnen, dann ist dies durchaus berechtigt.

Wenn die Bundeswehr in Zukunft bewaffnete Drohnen vermehrt einsetzen will, dann muss sie sich dieser Situation stellen. Bei der Bewertung dieses Drohneneinsatzes wird jedoch auch schnell die Überkomplexität der Thematik deutlich. Die Diskussion um Drohnen, bewaffnet oder unbewaffnet, ist eine Diskussion, die wie viele sicherheitspolitische Fachdiskurse leider abseits eines notwendigen, fachlich und wissenschaftlich fundierten Diskurses abläuft. Wieder einmal werden mehr Bauch- als Kopfargumente verwendet. Hinzu kommt, dass die Diskussion so viele Facetten hat, dass bereits eine geringe Fokussierung auf eine dieser Facetten zu unzulässigen Verkürzungen und Fehlannahmen führen kann. Ähnlich der Benutzung eines Brennglases im Sonnenlicht: es kommt zu mehr Verbrennungen als Klarheiten. Doch wie entgeht man dieser „Falle“? Man kann es wohl oder übel nicht, sollte sich dieses jedoch bewusst halten oder zumindest bewusst machen.

Wenn wir demnach eine ethische Bewertung der Zulässigkeit des Einsatzes bewaffneter unbemannter fliegender Systeme vornehmen wollen, so müssten wir diese Bewertung im Prinzip für  alle fern- oder autonom gesteuerten Plattformen, zu Land, Wasser, Luft und Weltall vornehmen. Man könnte sogar noch weiter gehen und sagen, man müsste sie für den Einsatz jeglicher Waffengewalt vornehmen. Doch dies würde den Anschein haben, zu einer Rechtfertigung eines solchen Einsatzes beitragen zu wollen. Doch meiner Ansicht nach ist Waffengewalt – auch wenn sie die Realität und das Handwerkszeug des Militärs widerspiegelt – niemals unter ethischen Gesichtspunkten zu rechtfertigen. Denn Krieg und Töten als Ultima Ratio kann niemals ethischen Maßstäben oder Moralkriterien Stand halten. Auch dann nicht, wenn die potenziellen Ziele des Einsatzes von Waffengewalt, dem Anwender der Gewalt quasi objektiv keine andere Wahl lassen. Man denke hier an Grausamkeiten und scheußliche Greueltaten im Rahmen diverser weltweiter Bürgerkriege.

Will man dennoch eine ethische Bewertung vornehmen und sich vielleicht sogar zu einer solchen zwingen, so kann man meines Erachtens an einem plakativen Beispiel recht einleuchtend den nicht aufzulösenden Zusammenhang zwischen Ethik und militärisch-technologischen Rahmenbedingungen des Einsatzes von UCAVs (unmanned combat air vehicle) aufzeigen. Ausgewählte und sehr konkrete Fragen dieser militärisch-technologischen Dimension wären zum Beispiel: Wie wird der Datentransfer innerhalb und von Drohnensystemen an die Bodenstation gewährleistet? Welche Bewaffnung soll konkret zum Einsatz kommen?  Ist genau diese Bewaffnung, trotz der notwendigen Übertragungszeit von der Drohne zur Operationszentrale am Boden zielsicher bzw. wie wird der Datentransfer außerhalb der "line of sight" gewährleistet?

Wieso erwähne ich das so im Detail? Ich tue es deshalb, weil man sehr genau hinschauen muss, worin die „neue“ militärisch-technologische Qualität und ihre ethische Dimension liegen.

Dies zeigt sich im angekündigten Beispiel: Wenn also ein bewaffnetes fliegendes unbemanntes System, fernab von der Operationszentrale, einen Lenkflugkörper auf ein erkanntes Ziel abfeuert, so geht dies nicht in Echtzeit, sondern es kommt immer zu einer Zeitverzögerung beim Datentransfer. Diese Zeitverzögerung macht jedoch ein entscheidendes „Quentchen Ethik“ aus. Denn bisher konnte man sagen, „ob der Pilot nun „on Board“ ist oder nicht, ist doch egal, denn er feuert so oder so eine Waffe auf ein Ziel ab.“ Durch diese Zeitverzögerung kommt es jedoch zu einer Verzerrung des aktuellen Lagebildes für die militärischen und politischen Entscheidungsträger am Boden/auf See oder in der Luft. Somit sind derartige Systeme quasi regelrecht gezwungen, wenn sie präzise und ohne wesentliche Kollateralschäden eingesetzt werden sollen, denn genau diese Vorteile sollen sie ja ausmachen, auf ein autonomes System bzw. eine Einrichtung zum Abfeuern der Bewaffnung zurückgreifen zu müssen. Dies kann z.B. ein softwaregesteuertes Gesichtserkennungs-programm sein, was Personen anhand ihrer Gesichtszüge nach Freund und Feind einordnet und dann selbständig, also ohne Controller in der Bodenstation, seine Waffen abfeuert. Das heißt, das UAS entscheidet selber, wann und wen es angreift. Wie diese fliegenden Kampfroboter ethisch einzuordnen sind, mag der Leser zweifelsfrei selber entscheiden.

Ein anderes Beispiel zeigt auch sehr gut, dass man mehr als genau hinschauen muss, wenn man bewaffnete Drohnen bewertet – ethisch genauso wie politisch.

Dabei möchte ich mich auf die Art des ferngesteuerten Fliegens und Bombardierens mittels Drohnen beziehen. Oft hört man, dass damit eine neue militärische Tür aufgestoßen wird. Kritische Stimmen mahnen vor dieser Art des Waffeneinsatzes, der als indirekte Kriegsführung bezeichnet wird. So wird gerne behauptet, der Krieg werde zum anonymisierten Computerspiel und die Distanz zwischen Waffe bzw. deren Wirkung und dem Auslöser sei sehr groß und keine Piloten sein in Gefahr. Doch was ist mit der natürlichen Tötungshemmung des Menschen? Diese Hemmung, so behaupten manche „Fachleute“, werde umgangen, weil zwischen dem Kontrollzentrum, also der Bodenstation und dem UCAV auf dem fast virtuell wirkenden Kriegsschauplatz, eine große – unter Umständen auch räumliche Distanz- bestehe. Und so wird es Verantwortungsträgern leichter, Befehle zu geben und den Bedienmannschaften erleichtert, diese auszuführen. Was sich jedoch bei genauerem Hinsehen entpuppt, ist, dass der Bediener durch die Bildübertragung viel näher dran ist am Geschehen, als zum Beispiel ein Pilot, der aus den Wolken heraus seine Bombe abwirft und wenn diese am Boden einschlägt, schon wieder 100 Kilometer weit weg vom Ort des Geschehens ist. Somit sieht der Controller am Joystick in der Bodenstation viel realer die Wirkung „seines“ Waffeneinsatzes und ist viel mehr einer post-traumatischen Belastungssituation ausgesetzt, als ein Pilot in den Wolken. Also wiederum: technische und ethische Dimension hängen untrennbar zusammen.

So sollte der Fortgang der Diskussion zu UCAVs und deren Bedeutung eher davon geprägt sein, die vermeintlichen Pros ebenso wie die vermeintlichen Cons genau zu betrachten, miteinander in Beziehung zu setzen und zu hinterfragen. Dies würde den Diskurs tatsächlich beflügeln.

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