Das Internet darf ein cyberfreier Raum sein

von Thea Riebe

Viel wurde bereits über die Natur des Netzes diskutiert. 2010, nachdem Angela Merkel auf dem IT-Gipfel in Dresden im Rahmen der Urheberrechtsdebatte sagte, das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein. 2013, nachdem Angela Merkel ihren berühmten Satz beiläufig zum Besuch des US-Präsidenten Barack Obama über das #Neuland fallen lies. Die selbstbewusst zur Schau gestellte Ahnungslosigkeit schockierte nicht nur Netzaktivisten und -Experten.

Der NSA-Untersuchungsausschuss fördert nun zutage, wie seit dem 11. September 2001 sukzessive jede sich technisch bietende Möglichkeit genutzt wurde, Meta- und Inhaltsdaten geheimdienstlich zu sammeln und zu speichern. So erklärte die BND Datenschutzbeauftragte am 9. Oktober im NSA Untersuchungsausschuss, dass der BND Meta-Verbindungsdaten bis zum 5. Bekanntschaftsgrad speichern würde (das heißt “ein Bekannter eines Bekannten eines Bekannten eines Mandaten eines Rechtsanwalts [wird] erfasst”).1 Doch dies war nur die erste Sensationen aus dieser Anhörung im BND NSA-Untersuchungsausschus.

Die nach dem 11. September eingeführte G-10 Gesetzgebung, die es ermöglicht, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von Bürgern durch deutsche Behörden zu beschränken, bezieht sich nur auf geprüfte Einzelfälle. Die Menge der Daten macht allerdings die systematische Einzelfallüberprüfung unmöglich, wie die BND Datenschutzbeauftragte im NSA Untersuchungsausschuss zugab2 (zweite Sensation). Gleichzeitig kann durch automatisierte Verfahren, wie Filter, nicht ausgeschlossen werden, dass deutsche Bürger nicht aus Versehen doch erfasst werden. Über den Geltungsbereich des deutschen Rechtes sind sich die BND Leitung und die Datenschutzbeauftragte uneinig. Die Daten würden über Satellit, “im Himmel”3, und nicht auf deutschem Territorium erhoben und daher fände das deutsche Gesetz keine Anwendung. Darüber hinaus wurde die Datenschutzbeauftragte bei den Datenbanken INBE für Inhaltsdaten und VERAS für Metadaten nicht hinzugezogen, so dass sie nur zufällig von deren Existenz und Aufgaben erfuhr und mit ihr die Öffentlichkeit (dritte Sensation).

Der Rote Faden der sich durch netzpolitische Debatten zieht ist strategisch demonstrative Unwissenheit. Diese wird vor dem Hintergrund der Neuartigkeit konstruiert, die dem Neuland oder des virtuellen Raumes zugeschrieben werden. Was als neu bewertet wird, muss folglich erkundet und kann erst dann diskutiert werden. Erst durch diese Bewertung von Bekanntem kann eine politische Debatte sich entfalten.

Daher ist diese Unwissenheit kein nicht-Wissen, da es weder an Beratern, Experten oder sonstig geschulten Mitarbeitern mangelt. Es ist ein politisches Nicht-Wissen-Wollen. Es ist politisch, weil es Teil einer zielgerichteten Argumentationsstrategie ist. Sie streitet im Kern um die Frage der Existenz einer autonomen virtuellen Realität. Im Falle ihrer neuerworbenen autonomen Existenz müsste sie genauso wie die physische Realität politischen Regeln unterworfen werden. Das Postulat der Neuartigkeit erzeugt damit Möglichkeiten neue Gesetze und Normen und schaffen, indem der Geltungsbereich bestehender Gesetze und Normen für das Neue hinterfragt wird.

In der NSA-Debatte wird diese Neuartigkeit nicht nur alleinstehend postuliert, sondern im Kontext von Sicherheitsdebatten bewertet. Die Versicherheitlichung rückt die Bedrohung in den Vordergrund und hilft jegliche Maßnahmen nach innen wie außen zu legitimieren. Das Neuartigkeitspostulat verstärkt zusätzlich die Verunsicherung, wie das Beispiel Cyber War und die Diskussionen über seine Existenz und Natur zeigen. Gleichzeitig verhindert die (gespielte) Ahnungslosigkeit eine politische Diskussion. Denn mit Ahnungslosen lässt sich schlecht diskutieren. Die Formel lautet: Orientierungslosigkeit + Bedrohung = mehr Handlungsspielraum.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, wie die BND-Datenschutzbeauftragte in der Anhörung des NSA-Ausschusses darlegte.4 Das ist nicht so, weil Angela Merkel mit ihrer Forderung Erfolg hatte, sondern weil es entsprechende Gesetze gibt, die das Zusammenleben regeln. Doch welches Recht wo Anwendung findet, ist umstritten. Deshalb ist es essentiell, sich nicht von der allgemeinen Verwirrung durch Cyber-Wortschöpfungen irritieren zulassen, sondern eine differenzierte Debatte einzufordern und demonstrative Ahnungslosigkeit nicht zu akzeptieren. Das cyber-Präfix steht symptomatisch für die institutionalisierte Ahnungslosigkeit, weil es die Fiktion des omnipotenten, -präsenten und genauso mysteriösen Cyber Space jeder praktischen Debatte überstülpt. Von mir aus darf das Internet also gerne ein cyberfreier Raum sein.

  1. Zitat Konstantin von Notz, in: Andre Meister: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Der BND speichert Verbindungsdaten über fünf Ebenen.
  2. Datenschutzbeauftragte H.F., ebd.
  3. Zitat MdB Lindholz, ebd.
  4. Datenschutzbeauftragte H.F., ebd.

3 Kommentare

  1. Guter Artikel zur Sicherheitspolitik!

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