von Christopher Daase
Dass es mit der parlamentarischen Kontrolle in Deutschland nicht weit her ist, hat Andreas Voßkuhle, oberster deutscher Verfassungsrichter, erst jüngst in seiner Urteilsbegründung zu Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm der Politik ins Stammbuch geschrieben. Nirgends aber wird das dieser Tage so deutlich wie im Bereich der Sicherheitspolitik. Die Tatsache, dass der Militärische Abschirm-Dienst (MAD) über Monate wichtige Dokumente im Zusammenhang mit den NSU-Morden dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorenthielt, ist schon an sich bedenklich. Dass dieser Umstand vom verantwortlichen Minister, der die Papiere kannte, als "unsensibel" entschuldigt wird, zeigt zusätzlich, welche Geringschätzung dem Parlament und seiner Kontrollfunktion von Seiten der Sicherheitsbehörden entgegengebracht wird.
Jetzt wird von der Reform des MAD gesprochen. Das passt gut ins Bild einer umfassenden Neustrukturierung der deutschen Sicherheitsinstitutionen – von der Bundeswehr über die Polizei bis hin zu den Nachrichtendiensten. Unter dem Leitbegriff der "vernetzen Sicherheit" soll die statische deutsche Sicherheitsarchitektur in ein flexibles Netzwerk ineinandergreifender Institutionen überführt werden. Doch das Reformvorhaben ist halbherzig: Es fokussiert allein auf die Exekutive und lässt Legislative und Judikative, die in eine Reform der Sicherheitsinstitutionen einbezogen werden müssten, außen vor.
Die zunehmende Verbindung von zivilen, militärischen und geheimdienstlichen Aufgaben stellt das Parlament nämlich vor erhebliche Kontrollprobleme. Zwar kann der Bundestag über die Entsendung der Bundeswehr entscheiden, zivile Polizeieinsätze aber unterliegen der Kontrolle durch die Bundesländer. Auch bei den Geheimdiensten und Verfassungsschutzbehörden ist die politische Aufsicht föderal fragmentiert. Je stärker zivile, militärische und geheimdienstliche Operationen aber ineinander greifen, desto wichtiger wird es, dass Bundestag und Länderparlamente bei der parlamentarischen Kontrolle zusammenarbeiten.
Wie eine solche Zusammenarbeit aussehen kann, auch das zeigen die diskutierten Reformen, ist noch völlig offen. Auf europäischer Ebene gibt es zwar inter-parlamentarische Netzwerke und einen Austausch mit dem Europaparlament, um das Informationsdefizit der Legislative zu verringern. Landtagsabgeordnete nehmen aber bisher kaum Kontrollfunktionen bei internationalen Polizeieinsätzen wahr. Deshalb gibt es auch wenig Kooperation zwischen den Landtagen und dem Bundestag. Eine umfassende Reform der deutschen Sicherheitsarchitektur muss diesen Missstand beheben, damit die Umsetzung des Konzepts vernetzter Sicherheit nicht auf Kosten parlamentarischer Kontrolle geht.