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Dies ist ein Crosspost mit freundlicher Genehmigung von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung. Der Beitrag findet sich ebenso auf der Seite der HSFK.

von Niklas Schörnig

Trotz Bangen war am Ende allen zum Feiern zumute: Am 16. Dezember 2016 fasste die fünfte Überprüfungs­konferenz  der UN-Waffen­konvention (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) unter pakista­nischem Vorsitz den Beschluss, im nächsten Jahr eine offizielle Expertenkommission einzusetzen, die sich mit letalen autonomen Waffensystemen (Lethal Autonomous Weapons Systems, LAWS) befassen soll. Diese Group of Governmental Experts (GGE) wird unter indischem Vorsitz „open-ended“ tagen und 2017 zu zwei je fünftägigen Treffen zusammenkommen.

Von den Nichtregierungs­organisationen, die die Überprüfungskonferenz beobachteten, wurde diese Entscheidung einmütig begrüßt. Seit einigen Jahren fordern mehr als 60 NGOs, die sich in der Campaign to Stop Killer Robots zusammengeschlossen haben und der u.a. Human Rights Watch oder Amnesty International angehören, ein Verbot letaler autonomer Waffensysteme. Die Forderung eines Verbots solcher „Killer Robots“ wird von vielen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch von IT-Unternehmern geteilt. Mit der Entscheidung der CCW wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Die schwierigsten Aufgaben stehen allerdings noch bevor. Doch worum geht es überhaupt inhaltlich?

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