Latest Posts Under: Außenpolitik

Von Andreas Beyer und Benno Zogg

Sanktionen sind ein wesentlicher Pfeiler der westlichen Strategie im Umgang mit Putins Russland. Moskau hat wichtige internationale Normen und Verträge gebrochen, vor allem durch die Unterstützung ukrainischer Separatisten und die Annexion der Krim. Die Sanktionen schränkten Russland zwar bis zu einem gewissen Grad ein und demonstrierten Einheit im westlichen Lager. Es gelang jedoch nicht, Moskau an den Verhandlungstisch zu bringen oder die Minsker Abkommen umzusetzen. Sanktionen stärkten sogar Putins Position im Inland. Folglich sollte Europa seine Strategie überdenken und eine schrittweise Lockerung der Sanktionen ermöglichen, wenn Russland erste Deeskalationsschritte in der Ukraine unternimmt.

von Stephan Jockheck

Am Donnerstag, dem 26.01.17, beschloss der Deutsche Bundestag, wie schon im letzten Jahr, eine Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali. Die maximale Anzahl der in und um Gao im Norden Malis eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wird von bisher 650 auf 1000 erhöht, da Deutschland zukünftig auch die Bereitstellung von Kampf- und Rettungshubschraubern für MINUSMA übernimmt. Damit wird der Einsatz in Mali zum Größten der Bundeswehr. Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos hat das Gefährdungspotenzial schon im vergangenen Jahr mit der ISAF-Mission in Afghanistan verglichen und in keinem anderen UN-Einsatz sind im letzten Jahr mehr Soldaten getötet worden.

Die Entsendung weiterer Soldatinnen und Soldaten vom Deutschen Bundestag in einen Einsatz, in dem sie erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind, erfordert eine umfangreiche Begründung durch die politisch Verantwortlichen und eine kritische Würdigung durch die Zivilgesellschaft.

by Alexander Quint

As part of her tour of Africa, German chancellor Angela Merkel recently (Tuesday, 11 October 2016) visited the Ethiopian capital Addis Ababa, which is also home to the headquarters of the African Union. During a joint press conference with Prime Minister Hailemariam Desalegn, Merkel urged the Ethiopian government to open up politics and halt violent behaviour by police in response to peaceful demonstrations.

Since early August, over a hundred civilian protesters have reportedly been killed by security forces in Ethiopia’s Amhara and Oromiya regions as well as in Addis Ababa. These crackdowns on generally peaceful demonstrations follow the same pattern as the violently repressed protests that started in October 2015 and which lasted several months. Human Rights Watch estimates that overall, more than 500 people have been killed since then, in addition to tens of thousands of arrests. Last year, the protests took place almost exclusively in Oromiya. Now they have also spread to Amhara. The regions are inhabited mostly by ethnic groups of the same name. Both Amhara and Oromo are citing dissatisfaction with the government’s track record of economic, social and security policies, saying that they are discriminated against and left in a general state of disadvantage by Desalegn’s predominantly Tigrayan regime.

von Gustav Meibauer

Der Begriff der „Flugverbotszone“ sollte in der deutschen Öffentlichkeit genauer verwendet werden. Dies ist nicht nur von akademischer Bedeutung: er kann für die Einschätzung und das Funktionieren der diplomatischen Bemühungen in Syrien entscheidend sein.

Der Begriff der „Flugverbotszone“ wird in der deutschen Öffentlichkeit häufig missverständlich verwendet, wenn etwa laut der „Tagesthemen“ die nun ausgehandelte Waffenruhe „auch eine Flugverbotszone beinhaltet“. Im Frühjahr sprach Bundeskanzlerin Merkel nur wenig präziser in der Stuttgarter Zeitung von ihrer Unterstützung für „eine Art Flugverbotszone“, weil es „hilfreich“ wäre, wenn es in Syrien „ein Gebiet gäbe, auf das keine der Kriegsparteien Angriffe fliegt“. Dazu müsse eine Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien in Syrien beziehungsweise deren Unterstützern (unter Ausschluss terroristischer Gruppen) getroffen werden. Eine ausgehandelte Waffenruhe, die Erklärungen beinhaltet, dass über bestimmten Gebieten keine militärischen (oder offensiven) Flüge mehr durchgeführt werden sollen, ist aber etwas anderes als eine Flugverbotszone.

Given the current Middle Eastern scenario, one may reasonably hold the argument that the on-going turmoil in the Middle East owes its burden equally to the Machiavellian Anglo-American policies in the region and the harrowing failure of the Muslim governments/leaderships in the Middle East to rationally respond to those challenges. But are there any dimensions beyond religion?

von Stefan Kroll

Seitdem im Juli die Schiedsentscheidung über die Territorialkonflikte im südchinesischen Meer gefällt wurde, wird in Zeitungen und Blogs intensiv darüber diskutiert, wie diese Entscheidung einzuordnen ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Das Schiedsgericht hat nicht über Fragen der Souveränität selbst entschieden, sondern über die rechtlichen Grundlagen, aus denen Souveränitätsansprüche abgeleitet werden können. In diesem Zusammenhang hatte das Gericht die interessante Frage zu klären, inwieweit die durch China angeführten „historischen Rechte“ geeignet sind, einen Gebietsanspruch zu begründen. Klar ist, dass der Schiedsspruch nicht geeignet ist, den Konflikt zu beenden. China hat von Beginn an deutlich gemacht, dass es das Verfahren weder anerkennen noch sich daran beteiligen würde und hat daher schließlich auch die Entscheidung als rechtwidrig abgelehnt. Die Funktion des Verfahrens ist daher auch weniger die Konfliktlösung, die es nicht leisten kann, als vielmehr das Herausarbeiten einer rechtlich gerechtfertigten Position.

von Peter Kreuzer

Am 12. Juli wurde vom Internationalen Schiedshof das Urteil im Streit zwischen den Philippinen und der VR China verkündet. Der Schiedshof erklärte, dass große Teile der chinesischen Ansprüche im Südchinesischen Meer null und nichtig sind, da sie einer rechtlichen Grundlage entbehren. Dies betrifft zunächst die auf der sog. nine-dash line basierenden Ansprüche. Dabei handelt es sich um eine aus den 1940er Jahren stammende Karte mit neun unterbrochenen Strichen, mittels derer China seit Jahrzehnten die äußeren Grenzen seiner nicht näher bestimmten historischen Rechte auf große Teile des Südchinesischen Meeres begründet. Gefallen sind auch die Ansprüche auf eine bis zu 200 Seemeilen umfassende ausschließliche Wirtschaftszone (Exclusive Economic Zone; EEZ) in den Spratly-Inseln und rund um Scarborough Shoal im Norden des südchinesischen Meeres, weil diesen vom Gericht der Inselstatus abgesprochen wurde. Der Verlust dieser Rechte wiederum hat zur Folge, dass die chinesische Besetzung mehrerer Riffe und Atolle als illegal eingestuft wird, weil sie innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone EEZ der Philippinen liegen.

Streng genommen gilt das Urteil nur für die verhandelten Fälle und ist nur für die zwei Konfliktparteien bindend. Die allgemeine Diskussion nimmt das Urteil vor allem vor dem Hintergrund der wachsenden chinesischen Bereitschaft zur unilateralen Durchsetzung eigener Interessen und der sich wandelnden sicherheitspolitischen Konstellation in Ostasien wahr. Dabei geht unter, dass das Urteil des Schiedshofs potenziell globale Implikationen hat und die internationale Geografie der ausschließlichen Wirtschaftszonen nicht unbeträchtlich verändern könnte.

von Simone Wisotzki

Wohl kaum ein anders arabisches Land ist so umstritten wie Saudi-Arabien, zumindest wenn es um die Frage von Rüstungsexporten geht. Erst im Juni hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer von Heckler & Koch eingereichten Klage geurteilt, dass die Bundesregierung sich in der Frage der Genehmigung der Lieferung von Bauteilen für die Lizenzproduktion des G-36 Sturmgewehrs nach Saudi-Arabien entscheiden müsse. Das Wirtschaftsministerium unter der Führung von Sigmar Gabriel (SPD) hatte diese Entscheidung bislang vertagt, auch mit Hinweis auf die gegenwärtige Militärintervention, die das Königreich zusammen mit anderen arabischen Staaten im Jemen führt.

In der deutschen Rüstungsexportpolitik hat sich unter Sigmar Gabriel einiges getan, gerade im Hinblick auf die Rüstungsexporte von Klein- und Leichtwaffen ist eine erste Kurskorrektur eingeleitet worden. Dennoch verdeutlichen die Zahlen des jüngsten deutschen Rüstungsexportberichtes vom Juli 2016, dass im vergangenen Jahr erneut beträchtliche Stückzahlen an Waffen und Kriegsmaterial unter anderem an Saudi-Arabien und Katar gegangen sind. Beide Staaten befinden sich seit nunmehr einem Jahr im Krieg im Jemen, um dort gegen die schiitischen Huthis vorzugehen und den entmachteten jemenitischen Präsidenten Abed Rabbo Mansur Hadi wiedereinzusetzen. Saudi-Arabien steht zudem seit Jahren wegen seiner schlechten Menschenrechtslage im Kreuzfeuer der Kritik.

Gestern hat der Deutsche Bundestag mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung zum ersten Mal den Völkermord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg formal anerkannt. Die Türkei hat daraufhin sogleich ihren Botschafter zurückbeordert; weitere Maßnahmen z. B. die Aussetzung des Flüchtlingskompromisses könnten folgen. Die Krux jedoch von all‘ dem ist die Frage, ob es in den Jahren 1915-1917 einen Genozid an der eigenen christlich-armenischen Minderheit gab oder nicht:

Rückblende in das Jahr 1915: Im Kaukasus erfährt das Osmanische Reich an der anatolischen Ostfront eine verheerende Niederlage gegen Russland. Auf dessen Seite beteiligen sich auch armenische Freiwillige, die für einen unabhängigen armenischen Staat kämpfen. Obwohl die meisten Armenier als osmanische Soldaten loyal in der Armee des Sultans gegen die Russen kämpfen, geraten sie schnell unter den Generalverdacht der Kollaboration mit dem Feind. Sie werden entwaffnet und als Landesverräter in Arbeitsbataillonen erschossen. Das gleiche Schicksal ereilt die soziale Führungsschicht der Armenier in Konstantinopel: über 200 armenische Intellektuelle werden am 24. April 1915 verhaftet und liquidiert. Der Tag des Massakers steht fortan für den Beginn des Genozids, den Meds Yeghern oder auch die „große Katastrophe“. Nachfolgend wird die gesamte armenisch-osmanische Minderheit per Gesetz ihres Vermögens enteignet (Tehcir) und nach Süden in die syrische Wüste deportiert. Während der „Todesmärsche“ – so beschreiben Zeitzeugen wie z. B. der deutsche Missionar Johannes Lepsius die Vorgänge – müssen die vertriebenen Frauen, Kinder und Älteren grausam verhungern. Sie sterben vor Erschöpfung, wenn sie nicht vorher schon von diversen Mörderbanden schutzlos massakriert oder entführt werden. Laut armenischem Narrativ kamen so ca. 1.5 Millionen Armenier um ihr Leben.

By Hakim Khatib

Islamic State (IS), previously known as the Islamic State in Iraq and Syria (ISIS), has shown nothing but destruction, chaos and sectarianism. Through terror strategies, they rapidly spread over great parts of eastern Syria and north and central Iraq. Their new recruits came from all over the world, but mainly from Islamic countries. Arab countries had the biggest share of recruits. While IS was assembling supporters and sympathisers, Sunni Clergymen constantly called for ‘material and moral’ support to the Syrian rebels, and accordingly, thousands of foreign fighters flooded into Syria for Jihad. According to a Soufan Group research in 2014 on the foreign fighters in Syria, it is estimated that the highest number of foreign fighters came from Tunisia (about 3,000), Saudi Arabia (about 2,500), Morocco (about 1,500), Russia (about 800), France (700), Turkey and the United Kingdom (about 400 each). These numbers exclude the Syrians and Iraqis who are already in IS.

By Hakim Khatib

Tensions between Saudi Arabia and Iran have been increasing recently. Although the narrative developed to describe the execution of a Saudi Shiite cleric, Nimr Al-Nimr, as a sectarian dimension of the Kingdom’s policies towards Iran, Saudi Arabia’s goals are not principally fuelling the Shiite-Sunni divide. The Saudi executions were partially an attempt by Saudi Arabia to severe ties with Iran and push the tensions forward. Lifting sanctions against Iran, coupled with oil prices plummeting to around $32 per barrel remains a frightening nightmare for the Saudis.

Following the execution of Al-Nimr, diplomatic relations between Saudi Arabia and Iran trembled. Iran promised Saudi Arabia that it would pay a high price over the execution of Al-Nimr, whereas the latter described the Iranian criticism of its judicial system as “blatant interference” in its internal affairs.

 

by Hakim Khatib

When the Iranian revolution embarked against Muhammad Reza Shah’s regime in the late 70s, it wasn’t a social revolution aiming at changing the society, but rather a political one with legitimate demands similar to what Syrians once were looking forward to achieve in 2011. When all this started in Iran, Ayatollah Ruhollah Khomeini, the most central and inspirational figure in the Iranian revolution was still in exile. This is a story that happened 35 years ago and we cannot but see the rhyming of its events with the current Syrian imbroglio.

Von Bente Scheller

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Teil XVI unserer Serie zum “Islamischen Staat”

Wenn man einen Tyrannen nicht stürzen kann, müsse man eben mit ihm kooperieren – so augenscheinlich die Schlussfolgerung der internationalen Gemeinschaft aus dem Desaster, das sich in den vergangenen vier Jahren in Syrien entfaltet hat. Sah es 2011 so aus, als seien Bashar al-Assads Tage gezählt, mehren sich die Stimmen, ihn als Teil der Lösung zu betrachten, wie der UN-Sondergesandte für Syrien, Staffan de Mistura, unlängst in Wien verkündete.

Je systematischer und brutaler Syriens Diktator die Menschenrechte missachtet, desto mehr erscheint er in manchen Kreisen als potentiell verlässlicher Partner. Das hat er im Wesentlichen der islamistischen Terrorarmee ISIS zu verdanken. Wenngleich es kaum Gräuel an Zivilisten gibt, die das Regime nicht verübt und obwohl es dies in einem weitaus größeren, tödlicheren Maße tut, wird Assad gerne als „geringeres Übel“ bezeichnet.

Die Schlussfolgerung, wenn man Assad als Partner im Kampf gegen den Terrorismus gewinnen könnte, ließe sich damit die Situation in Syrien befrieden, ist so berückend in ihrer Schlichtheit wie unausgereift, wenn es an die Umsetzung geht. Um den Kampf gegen ISIS gewinnen zu können, bedarf es dreierlei: der Mittel, des Willens und einer Strategie.

Von Thomas von der Osten-Sacken

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Teil XII unserer Serie zum “Islamischen Staat”

„Die Obama Administration ist fälschlicherweise der Überzeugung, es gibt Radikale mit denen man sprechen kann, wie das Regime in Iran und Radikale, die eine Bedrohung der Welt darstellen, wie der Islamische Staat. Von dieser naiven Unterscheidung profitieren alle sunnitischen Extremisten.“

Der schiitische libanesische Politiker Ahmad El Assaad, von dem diese Zeilen stammen, ist dieser Tage wahrhaft nicht der einzige im Nahen Osten, der fast schon verzweifelt die USA vor einer weiteren Annäherung an Teheran warnt und mit Entsetzen beobachtet, wie der Iran weitgehend ungebremst im Nahen Osten expandiert.

von Marco Fey

In der diesjährigen Rede zur Lage der Nation hat Präsident Obama erneut einen relativ hohen Anteil seiner begrenzten Redezeit auf Außen- und Sicherheitspolitik verwendet – und damit den sich über seine zwei Amtszeiten abzeichnenden Trend bekräftigt. Exakt ein Viertel seiner knapp 6.500 Worte (für die er dieses Jahr 59 Minuten und 56 Sekunden benötigte) füllten Themen wie IS und Syrien/Irak, der Abzug aus Afghanistan, die Ukraine-Krise und russische Aggression, das Tauwetter in der Karibik, die Verhandlungen rund um das iranische Atomprogramm, Cybersicherheit, Ebola, Guantanamo und die „größte Gefahr für zukünftige Generationen“: Klimawandel.

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