Posts Tagged: Friedrich

von Martin Schmetz

„Die Sicherheit des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

So scheint für Innenminister Friedrich der Art. 1 des Grundgesetzes zu lauten – zumindest legt seine Rede vom Supergrundrecht Sicherheit dies nahe. Durchaus berechtigt warnt man, mit Verweis auf PRISM, Drohneneinsätze, Vorratsdatenspeicherung oder Folter, in Deutschland und vielen anderen westlichen Demokratien vor der Erodierung der Grundrechte und arbeitet sich an der Kritik dieser Programme ab. Leider ist diese Strategie der Kritik zum Scheitern verurteilt, denn sie schaut nur auf Symptome, nicht aber die Ursachen.

Von Stefan Engert

Ich war zunächst so baff über Ihre Aussage, dass ich „zur Sicherheit“ noch mal in unserem Grundgesetz (GG) nachgeblättert habe – der 31. Auflage des GG in der Reihe Beck-Texte im dtv vom Februar 1994. Sie ist etwas älter und noch aus meinen Studienanfangszeiten, und sie wurde sieben Jahre vor 9/11 (2001) publiziert. Aber sie tut’s noch, da die Grundrechte – Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes (GG) – ja besonders geschützt sind und nur mit 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können (Art. 1 und Art. 20 sowieso gar nicht). Also gibt es da grundsätzlich nicht viel Bewegung, weshalb ich in gutem Glauben davon ausgehe, dass das mit den Grundrechten auch heute noch in unserem Staat soweit aktuell ist. Zumal es sich ja durchaus um eine „ewig“ gemeinte, objektive Wertordnung unserer Gesellschaft handelt, die man nicht mal morgen einfach so ändert (vgl. „Lüth-Urteil“ des BVerfG vom Januar 1958). Jedenfalls steht da nichts von „Sicherheit“ – im Gegenteil: Das Sachverzeichnis oder Register des ganzen GG verweist überhaupt nur einmal auf diesen Begriff: „Sicherheit, Einordnung in ein System kollektiver- 24 II“, womit die Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO gemeint ist. Aber Art. 24 fällt ja sowieso nicht unter die Grundrechte. Demgegenüber ist in jenem (Grundrechts-)Abschnitt I des GG sehr viel von „Freiheit“ die Rede: so ist z. B. Art. 2 ganz allein den Freiheitsrechten gewidmet, Art. 4, 5, 8, 9, 11 und 12 haben ebenfalls alle irgendwo „Freiheit“ im Titel. Wo wir gerade bei Grundrechten sind: Art. 10 garantiert die Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses – ich komme später noch einmal darauf zurück. Und unter dem Stichwort „Super-Grundrecht“ habe ich auch nichts gefunden.

von Stefan Engert

Update vom 13. Dez. 2012: Abschliessender Kommentar zu den getroffenen Beschlüssen der DFL

Morgen ist der 12. Dezember. Das ist der Tag, an dem die neuen Sicherheitsbestimmungen des Konzeptpapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ auf der Mitgliederversammlung des Ligaverbandes zur Abstimmung stehen – und zwar hier und jetzt und nicht später, so fordern es die führenden Innenpolitiker der Bundes- und Länderregierungen. [Hinweis vorab: Wer gleich wissen will, wie das am Mittwoch ausgeht, kann schon direkt zum letzten Absatz dieses Beitrags springen.] Gegen die Verabschiedung und Umsetzung des Konzepts haben die Fans, die je nach subjektiver Sichtweise mal als zahlende und friedfertige Kundschaft und mal als latent krawallbereite Ultras dargestellt werden, die letzten Wochen mit einem Stimmungsboykott protestiert: Die ersten 12 Minuten und 12 Sekunden eines jedes Ligaspiels unterblieben deutschlandweit jegliche Anfeuerungsrufe und Fangesänge – „Ohne Stimme keine Stimmung“. Eigentlich ein klares Zeichen, dass hier noch Diskussions- und Nachverhandlungsbedarf besteht. Trotzdem soll die Deutsche Fußball Liga (DFL) schnellstmöglich zu einer Neuregelung kommen – ansonsten droht der Staat mit einer Regelung von oben und einem in-Rechnung-stellen der Einsatzkosten der Polizei.

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