von Martin Schmetz
„Die Sicherheit des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
So scheint für Innenminister Friedrich der Art. 1 des Grundgesetzes zu lauten – zumindest legt seine Rede vom Supergrundrecht Sicherheit dies nahe. Durchaus berechtigt warnt man, mit Verweis auf PRISM, Drohneneinsätze, Vorratsdatenspeicherung oder Folter, in Deutschland und vielen anderen westlichen Demokratien vor der Erodierung der Grundrechte und arbeitet sich an der Kritik dieser Programme ab. Leider ist diese Strategie der Kritik zum Scheitern verurteilt, denn sie schaut nur auf Symptome, nicht aber die Ursachen.