von Stefan Engert
Drohnen sind nicht-bemannte und lenkbare Flugobjekte unterschiedlicher Größe. Sie werden meistens zum Zwecke der Aufklärung sowie Erkundung eingesetzt. Mit einer Drohne hätten die USA also bspw. die sowjetischen Atomraketen auf Kuba ganz entspannt entdecken können, d.h. ohne das Leben der amerikanischen U2-Piloten, die damals die Fotos machten, zu gefährden. Von daher gesehen scheinen Drohnen ganz nützlich sein – vor allem für die Seite, die die Drohne einsetzt. Die Aufklärungsflüge können aber auch die Privatsphäre sowie die Bürger- und Freiheitsrechte der observierten Individuen verletzen; darüber hinaus die Souveränität der Staaten, in deren Territorium oder Luftraum sie ohne Erlaubnis operieren. Da Drohnen aber fast ausschließlich in Krisengebieten oder „failed/failing states“ eingesetzt werden, also Staaten wie Afghanistan, Irak, Somalia, Pakistan, in denen die o.g. Rechte nicht vollständig (räumlich) garantiert sind, scheint das keinen so recht zu kümmern. Wahrscheinlich wäre das anders, würden z.B. Drohnen anderer Staaten einfach so zum Observieren mal über Frankfurt oder Berlin fliegen.