von Andrea Jonjic
“Ohne sie würde der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus eines Werkzeugs von ganz entscheidender Wirkung beraubt”. Sie, das ist die Antiterrordatei, die Ende 2006 in Kraft trat und deren Bedeutung Innenminister Friedrich hier betont. Zur “Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland” soll sie dienen, die “gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei” von 30 bis 40 verschiedenen deutschen Sicherheitsbehörden (auch solcher, die eigentlich nicht mit Terrorabwehr befasst sind). Datenschützer sowie das Verfassungsgericht in Karlsruhe sehen rechtliche sowie eine Reihe von weiteren Problemen bei der Verbunddatei. Was ist sie also, und welche Funktion wiegt schwerer: Effektives Antiterror-Instrument oder Vermischung der strukturellen Grenze zwischen Polizei und Geheimdiensten?