von Christopher Daase
Dass es mit der parlamentarischen Kontrolle in Deutschland nicht weit her ist, hat Andreas Voßkuhle, oberster deutscher Verfassungsrichter, erst jüngst in seiner Urteilsbegründung zu Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm der Politik ins Stammbuch geschrieben. Nirgends aber wird das dieser Tage so deutlich wie im Bereich der Sicherheitspolitik. Die Tatsache, dass der Militärische Abschirm-Dienst (MAD) über Monate wichtige Dokumente im Zusammenhang mit den NSU-Morden dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorenthielt, ist schon an sich bedenklich. Dass dieser Umstand vom verantwortlichen Minister, der die Papiere kannte, als “unsensibel” entschuldigt wird, zeigt zusätzlich, welche Geringschätzung dem Parlament und seiner Kontrollfunktion von Seiten der Sicherheitsbehörden entgegengebracht wird.