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von Gustav Meibauer

Der Begriff der „Flugverbotszone“ sollte in der deutschen Öffentlichkeit genauer verwendet werden. Dies ist nicht nur von akademischer Bedeutung: er kann für die Einschätzung und das Funktionieren der diplomatischen Bemühungen in Syrien entscheidend sein.

Der Begriff der „Flugverbotszone“ wird in der deutschen Öffentlichkeit häufig missverständlich verwendet, wenn etwa laut der „Tagesthemen“ die nun ausgehandelte Waffenruhe „auch eine Flugverbotszone beinhaltet“. Im Frühjahr sprach Bundeskanzlerin Merkel nur wenig präziser in der Stuttgarter Zeitung von ihrer Unterstützung für „eine Art Flugverbotszone“, weil es „hilfreich“ wäre, wenn es in Syrien „ein Gebiet gäbe, auf das keine der Kriegsparteien Angriffe fliegt“. Dazu müsse eine Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien in Syrien beziehungsweise deren Unterstützern (unter Ausschluss terroristischer Gruppen) getroffen werden. Eine ausgehandelte Waffenruhe, die Erklärungen beinhaltet, dass über bestimmten Gebieten keine militärischen (oder offensiven) Flüge mehr durchgeführt werden sollen, ist aber etwas anderes als eine Flugverbotszone.

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