von Daniel H. Heinke
Manche Ideen brauchen ja ein wenig, bis sie sich durchsetzen können – aber für die an dieser Stelle vor einem halben Jahr geforderte Nationale Präventionsstrategie gegen gewaltbereiten Extremismus bestehen jetzt gute Voraussetzungen.
Als der Innensenator der Freien Hansestadt Bremen, Ulrich Mäurer, die Forderung nach einer Nationalen Präventionsstrategie gemeinsam mit dem Direktor des International Centre for the Study of Radicalisation and Political Violence (ICSR) am King’s College London, Peter Neumann, im April dieses Jahres auf die bundespolitische Agenda hob, fand er sich zunächst in einer sehr einsamen Rolle wieder. Sein Vorstoß stieß bei der Frühjahrstagung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz) am 24./25. Juni – obschon zwischenzeitlich auch der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, in einem Interview einen bundesweiten „Masterplan“ zur Koordinierung der bestehenden Initiativen und Projekte im Bereich von Prävention und Deradikalisierung gefordert hatte – auf wenig Begeisterung. Zwar ist das Axiom, dass eine wirksame Prävention, also die Verhinderung der Radikalisierung von potentiellen Extremisten, das erstrebenswerteste Mittel ist, um die Gefahr durch Terroranschläge nachhaltig zu reduzieren, inzwischen wohl Allgemeingut, doch trat in der begleitenden Diskussion noch deutlich zutage, was bereits an dieser Stelle befürchtet worden war: Der Versuch, die unterschiedlichen Tätigkeiten des Bundes, der Länder und nicht zuletzt auch zahlreicher Kommunen inhaltlich zu koordinieren – wenn schon nicht zu steuern –, wird von nicht wenigen als Angriff auf die jeweils bestehende Zuständigkeits- und Kompetenzverteilung verstanden.