von Christopher Daase
Syrien führt einmal mehr vor Augen, dass die rechtlichen und moralischen Fragen militärischen Eingreifens in humanitäre Krisen auch durch die Debatte um eine internationale Schutzverantwortung alles andere als gelöst sind und vielleicht auch nicht gelöst werden können: Zwischen Legalität und Legitimität humanitärer Interventionen klafft eine Lücke. Einerseits ist Staaten die Anwendung von Gewalt völkerrechtlich verboten, es sei denn, sie wird im Rahmen individueller oder kollektiver Selbstverteidigung nach Art. 51 oder zur Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen im Rahmen von Kapitel VII der UN-Charta ausgeübt. Andererseits wird weithin anerkannt, dass sich Staaten angesichts grober Menschenrechtsverletzungen moralisch verpflichtet fühlen können, Gräueltaten mit militärischen Mitteln zu beenden, und das auch dann, wenn kein UN-Mandat vorliegt. Der Einsatz der NATO im Kosovo 1999 ist dafür paradigmatisch: Im Abschlussbericht der von UN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzten Kommission zum Kosovokrieg heißt es denn auch, der Militäreinsatz sei zwar „nicht legal, aber legitim“ gewesen (Independent International Commission on Kosovo 2000).