Wenn Apple im September in den Medien ist, dann traditionell weil sie gerade das neue iSpielzeug präsentiert haben. Diesmal aber liegt es daran, dass scheinbar über Jahre auf die iCloud Accounts von hauptsächlich weiblichen Prominenten zugegriffen wurde um deren private Bilder, vor allem Nacktbilder, abzugreifen. Und diese sind an die Öffentlichkeit gelangt. Das sollte für breites Interesse sorgen, und zwar gerade nicht wegen Nacktbildern – sondern weil es einerseits zeigt, wie mit der Privatsphäre von vor allem weiblichen Prominenten umgegangen wird, und andererseits, wie verletzlich uns Cloudsysteme machen können. Wir problematisieren diese zwei Aspekte: Andrea Jonjic behandelt die falsche Bezeichnung ‘Leaks’ und dass es durchaus das Recht geben sollte, intime Bilder in einer Cloud zu speichern – Martin Schmetz argumentiert, dass staatliche Nachfrage nach Hacking-Tools den Skandal in dieser Form überhaupt erst ermöglicht hat.
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von Andrea Jonjic
“Ohne sie würde der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus eines Werkzeugs von ganz entscheidender Wirkung beraubt”. Sie, das ist die Antiterrordatei, die Ende 2006 in Kraft trat und deren Bedeutung Innenminister Friedrich hier betont. Zur “Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland” soll sie dienen, die “gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei” von 30 bis 40 verschiedenen deutschen Sicherheitsbehörden (auch solcher, die eigentlich nicht mit Terrorabwehr befasst sind). Datenschützer sowie das Verfassungsgericht in Karlsruhe sehen rechtliche sowie eine Reihe von weiteren Problemen bei der Verbunddatei. Was ist sie also, und welche Funktion wiegt schwerer: Effektives Antiterror-Instrument oder Vermischung der strukturellen Grenze zwischen Polizei und Geheimdiensten?
von Christopher Daase
Dass es mit der parlamentarischen Kontrolle in Deutschland nicht weit her ist, hat Andreas Voßkuhle, oberster deutscher Verfassungsrichter, erst jüngst in seiner Urteilsbegründung zu Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm der Politik ins Stammbuch geschrieben. Nirgends aber wird das dieser Tage so deutlich wie im Bereich der Sicherheitspolitik. Die Tatsache, dass der Militärische Abschirm-Dienst (MAD) über Monate wichtige Dokumente im Zusammenhang mit den NSU-Morden dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorenthielt, ist schon an sich bedenklich. Dass dieser Umstand vom verantwortlichen Minister, der die Papiere kannte, als “unsensibel” entschuldigt wird, zeigt zusätzlich, welche Geringschätzung dem Parlament und seiner Kontrollfunktion von Seiten der Sicherheitsbehörden entgegengebracht wird.