von Andrea Jonjic
Ein Nationalbankchef tätigt private Devisentransaktionen. Er, der die Geldmenge, den Wechselkurs, maßgeblich beeinflusst, scheint sich damit des Insiderhandels strafbar zu machen. Der IT-Mitarbeiter einer Bank, der diese Informationen geleakt hat und sich danach selbst anzeigte, wird nun angeklagt, gegen das Bankgeheimnis verstoßen zu haben. Dem Nationalbankchef hingegen droht kein Verfahren – weil er nicht an der Börse handelte. Logisch? Naja.
Vor der Podiumsdiskussion In doubt we publish: Wikileaks as a threat to diplomacy and democracy? am 9. November 2011 haben wir Guido Strack vor die Kamera bekommen. Im folgenden Video spricht er über den Unterschied von leaking und whistleblowing, auch in Sachen Schutzbedürftigkeit von Informanten. Und ist Diplomatie
eigentlich als Kartenspiel oder als Schachspiel zu begreifen?