von Andrea Jonjic
Ein Nationalbankchef tätigt private Devisentransaktionen. Er, der die Geldmenge, den Wechselkurs, maßgeblich beeinflusst, scheint sich damit des Insiderhandels strafbar zu machen. Der IT-Mitarbeiter einer Bank, der diese Informationen geleakt hat und sich danach selbst anzeigte, wird nun angeklagt, gegen das Bankgeheimnis verstoßen zu haben. Dem Nationalbankchef hingegen droht kein Verfahren – weil er nicht an der Börse handelte. Logisch? Naja.