Welcher rechtliche Streit durch digitale Medienarchive von Online-Enzyklopädien und der gemeinfreien Verwendung von Abbildungen von Kunstwerken im Internet ausgelöst werden kann, zeigt der aktuelle Streit zwischen dem Mannheimer Kunstmuseum und Wikipedia. Die Reiss-Engelhorn-Museen verklagen Wikimedia Deutschland für die Nutzung eines abfotografierten historischen Gemäldes, das zum Bestand der Reiss-Engelhorn-Museen gehört. Explizit handelt es sich dabei um ein Gemälde von Cäsar Willich, das das Portrait Richard Wagners zeigt (1862). Dieses Gemälde wurde 1992 vom Hausfotografen des Museums für einen Sammelband aufgenommen, jedoch von Wikipedia mehrfach in ihrer Datenbank Wikimedia Commons verwendet. Wikipedia rechtfertigte dieses Handeln mit der Begründung, dass es sich bei der Verwendung dieses Bildes um ein gemeinfreies Bild handle, also ein für die Allgemeinheit frei benutzbares Bild. Das Urheberrecht schütze demnach die Rechte von Fotografen, bzw. Künstlern nur 70 Jahre, danach verfalle dieser Schutz. Nun wird im Rahmen des Prozesses darüber diskutiert, ob das Museum Urheberrechte an diesen Fotografien besitzt, da die Urheberrechte des abfotografierten Gemäldes bereits abgelaufen sind. Hieraus erwächst die Frage, wie mit der Verbreitung von Abbildungen von Kunstwerken in multimedialen Datenbanken mit Eigentum und Bildrechten umgegangen wird. Darüber hinaus ist es ebenfalls interessant darüber nachzudenken, sollte Wikipedia diesen Rechtsstreit gewinnen, welche Auswirkungen die gemeinfreie Nutzung von Fotografien historischer Kunstwerke auf den Status dieser Abbildungen haben kann.
Quellen: http://www.monopol-magazin.de/museum-vs-wikipedia, http://www.spiegel.de/netzwelt/web/wikimedia-klage-von-mannheimer-museum-bekomme-a-1064298.html, http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrecht-Mannheimer-Museum-verklagt-Wikipedia-Betreiber-3015618.html, http://www.noz.de/deutschland-welt/kultur/artikel/642252/mannheimer-museum-klagt-gegen-wikipedia#gallery&0&1&642252
Ausgehend von der Annahme, das Urheberrecht für ein Werk gelte nicht für seine fotografischen Reproduktionen, stellt sich die Frage: Was kann eine Alternative zur Fotoreproduktion sein? Oder wie kann, sollte doch auf diese zurückgegriffen werden, das Jahr der Entstehung einer Reproduktion aus Sicht des Nutzers transparent kommuniziert werden, um ähnliche juristische Konsequenzen zu verhindern?
Natürlich nicht die Lösung des Urheberrechtsproblems, aber zumindest eine witzige Initiative des Amsterdamer Rijksmuseums dem Hype um das Fotografieren von Kunstwerken im Museum ein Stück weit entgegenzusteuern: Mit der Kampagne #startdrawing soll wieder eine intensivere Auseinandersetzung mit den Kunstwerken gefördert werden, sodass der Besucher beim Zeichnen „die Schönheit der Kunst“ erneut zu entdecken und zu würdigen vermag.
Quelle: http://www.monopol-magazin.de/ungern-gesehene-besucher