Latest Posts Under: Drohnen

Dies ist ein Crosspost mit freundlicher Genehmigung von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung. Der Beitrag findet sich ebenso auf der Seite der HSFK.

von Niklas Schörnig

Trotz Bangen war am Ende allen zum Feiern zumute: Am 16. Dezember 2016 fasste die fünfte Überprüfungs­konferenz  der UN-Waffen­konvention (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) unter pakista­nischem Vorsitz den Beschluss, im nächsten Jahr eine offizielle Expertenkommission einzusetzen, die sich mit letalen autonomen Waffensystemen (Lethal Autonomous Weapons Systems, LAWS) befassen soll. Diese Group of Governmental Experts (GGE) wird unter indischem Vorsitz „open-ended“ tagen und 2017 zu zwei je fünftägigen Treffen zusammenkommen.

Von den Nichtregierungs­organisationen, die die Überprüfungskonferenz beobachteten, wurde diese Entscheidung einmütig begrüßt. Seit einigen Jahren fordern mehr als 60 NGOs, die sich in der Campaign to Stop Killer Robots zusammengeschlossen haben und der u.a. Human Rights Watch oder Amnesty International angehören, ein Verbot letaler autonomer Waffensysteme. Die Forderung eines Verbots solcher „Killer Robots“ wird von vielen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch von IT-Unternehmern geteilt. Mit der Entscheidung der CCW wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Die schwierigsten Aufgaben stehen allerdings noch bevor. Doch worum geht es überhaupt inhaltlich?

von Valentin Rauer

In der ARD wurde kürzlich ein interessanter Dokumentarfilm über das „tödliche Drama von Bad Kleinen“ gezeigt.1 Im Jahr 1993 starben ein RAF-Terrorist und ein Beamter beim Versuch der Festnahme durch die GSG 9, und der damalige Innenminister Rudolf Seiters trat zurück. Interessant sind die Anschuldigung der damals Verantwortlichen gegen Seiters im Film: Er sei nur zurückgetreten, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Diese Aussagen klingen eigentümlich widersprüchlich angesichts des medialen Dauerbrenners zur Drohnenaffäre um den aktuellen Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Denn hier lautet eine Argumentation, etwa des ehemaligen Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin: es wäre gut für die Demokratie, wenn der Minister durch seinen Rücktritt die politische Verantwortung übernehmen würde (taz vom 27./28. Juli 2013, S. 21f). Sind die politische Rücktritte also bloß ein Mediendrama, oder sind sie ein Zeichen für eine funktionierende Demokratie?

von Jutta Weber

Die Ethik der Drohnen

Teil VII unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen
Bild: Drone, Green Light von Truthout.org unter CC BY-NC-SA 2.0

Bis zur nächsten Bundestagswahl hat unsere Bundesregierung die Debatte zur Anschaffung bewaffneter Drohnen aus wahlstrategischen Gründen ad acta gelegt – nicht zuletzt weil sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen Kampfdrohnen formiert hat. Unbeantwortet ließ die Regierung die Fragen, wofür sie meint, bewaffnete Drohnen zu brauchen, welche strategisch langfristigen Ziele sie damit verfolgt, ob sie völkerrechtlich aber auch volkswirtschaftlich vertretbar sind und welches sicherheitstechnische Gefahrenpotential Drohnen bergen. Zu den völkerrechtlichen Problemen wurde an diesen und anderen Orten schon viel geschrieben, so dass ich im Folgenden primär auf einige sicherheitstechnische Probleme eingehen möchte sowie auf die Probleme des zivilen Einsatzes von un/bewaffneten Drohnen.

von Andreas Bock

Die Ethik der Drohnen

Teil VI unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen, Andreas Bock antwortet auf unsere bisherigen Beiträge
Bild: Drone, Green Light von Truthout.org unter CC BY-NC-SA 2.0

Wirft der Einsatz von bewaffneten Drohnen, die im Alltagsjargon gerne mal als „Killerdrohnen“ bezeichnet werden, neue ethische Probleme auf? Ich glaube, dass der Einsatz von Kampfdrohnen vor allem ein altes ethisches Problem in neuer Schärfe formuliert: Wie gehen wir mit Zivilisten als Nicht-Kombattanten in bewaffneten Konflikten um? Gezielte Tötungen, für die sich Kampfdrohnen, wie das Beispiel Pakistan zeigt, offenbar besonders gut eignen, hebeln das für eine gerechtfertigte Anwendung von kriegerischer Gewalt notwendige Diskriminierungsgebot aus – nehmen sie doch billigend den Tod von Nicht-Kombattanten in Kauf. Und dieses ethische Problem liegt noch vor der Frage der zunehmenden Autonomie von Kampfdrohnen.

von Christopher Daase

Die Ethik der Drohnen

Teil V unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen
Bild: Drone, Green Light von Truthout.org unter CC BY-NC-SA 2.0

Zu jedem Krieg, den die USA geführt haben, gibt es mindestens eine Rede, mit der der jeweilige Präsident die Kriegsgründe erläutert, die militärischen Ziele beschreibt und den Gewalteinsatz rechtfertigt. Zum Drohnenkrieg, den US-Präsident Obama drastisch ausgeweitet hat, gibt es so eine Rede nicht. Das mag daran liegen, dass Drohnen in ganz unterschiedlichen Konflikten eingesetzt werden und es sich mehr um eine neue Form der Kriegsführung handelt, als um einen bestimmten Krieg. Es könnte aber auch daran liegen, dass die normative Rechtfertigung des Drohnenkrieges schwerfallen und einer öffentlichen Debatte nicht standhalten würde – oder der Präsident und seine Berater dies glauben – und sie deshalb die Publizität scheuen.

von Niklas Schörnig

Die Ethik der Drohnen

Teil IV unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen
Bild: Drone, Green Light von Truthout.org unter CC BY-NC-SA 2.0

If knowledge can create problems, it is not through ignorance that we can solve them.
(Isaac Asimov)

Deutschland diskutiert über bewaffnete Drohnen. Endlich. Allerdings hat es den Anschein, als sei die Debatte nur noch ein Scheingefecht. Denn die Entscheidung, ob Deutschland auf den Drohnenzug aufspringen soll, ist im Wesentlichen gefallen, und die Beschaffung scheint nur noch eine Frage der Zeit. Vor allem ist es interessant zu sehen, welchen Einschlag die „Debatte“ inzwischen genommen hat. Mit seiner Aussage, Waffen seien „ethisch neutral“ (die er im Anschluss relativierte, aber bezüglich aktueller Drohnen aufrecht erhielt), hat Verteidigungsminister de Maizière die Debatte in eine Richtung gelenkt, bei der zentrale sicherheitspolitische Fragen, aber auch Fragen der ethischen Einordnung zukünftiger Drohnensysteme weitgehend unter den Tisch fallen.

von Detlef Buch

Die Ethik der Drohnen

Teil III unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen
Bild: Drone, Green Light von Truthout.org unter CC BY-NC-SA 2.0

Unmanned Aerial Systems (UAS) sind auf dem Vormarsch. Ihre unbewaffneten Versionen bisher stärker, als die bewaffneten. Dabei ist die gegenwärtige Diskussion um bewaffnete UAS, sogenannte UCAVs (Unmanned Combat Aerial Vehicles) hauptsächlich geprägt von der Art und Weise, mit der die Vereinigten Staaten den Umgang mit diesen Systemen handhaben. Deren Einsätze dieser Systeme und deren weite (möglicherweise überdehnte) Auslegungen rechtlicher Handlungsspielräume bestimmen die Medien. Das ist Fakt. Ebenso wie die USA ist auch die Bundesrepublik zweifelsfrei ein demokratischer Staat. Das ist auch Fakt. Wenn also Menschen den Mechanismen eines demokratischen Staates im Umgang mit diesen neuen Systemen mit Skepsis begegnen, dann ist dies durchaus berechtigt.

von Christian Weidlich

Die Ethik der Drohnen

Teil II unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen
Bild: Drone, Green Light von Truthout.org unter CC BY-NC-SA 2.0

„Ich befürchte, dass die Maschinen der Moral um einige Jahrhunderte voraus sind, und wenn die Moral sie eingeholt haben wird, werden wir beide nicht mehr benötigen.“
Harry S. Truman

Die Vorstellung, dass Roboter in einem Krieg Menschen töten ist schon lange keine Science Fiction mehr. Die robotische Revolution ist in vollem Gange – vor allem in der Luft. Die aktuelle Generation von Drohnen ist dass bisher am weitesten entwickelte robotische Waffensystem. Sie kann bereits weitgehend selbständig starten und landen, sich in der Luft halten, Ziele erkennen und verfolgen, benötigt aber bislang noch menschlichen Input beim Waffeneinsatz. Allein dies birgt umfangreiche Gefahren. So wird oft kritisiert, dass das ferngesteuerte Töten per Drohne einem Computerspiel gleichkomme und von Regierungen und Militärs systematisch bagatellisiert werde. Aber auch die aktuelle Drohnengeneration stellt nur eine Momentaufnahme auf dem Weg zu autonomen Waffensystemen dar.

von Herfried Münkler

Die Ethik der Drohnen

Teil I unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen
Bild: Drone, Green Light von Truthout.org unter CC BY-NC-SA 2.0

Drohnen sind unheimlich: Sie sind klein und kaum sichtbar, und im Vergleich mit dem sonstigen Fluggerät sind sie leise und kaum hörbar. Sie können darum, wenn sie bewaffnet sind und nicht bloß aufklären sollen, aus buchstäblich heiterem Himmel zuschlagen. Drohnenangriffe erfolgen überraschend und plötzlich; gegen sie sind effektive Abwehrmaßnahmen unmöglich. Zudem ist immer öfter unklar, wer eigentlich der Angreifer ist. Der gibt sich nicht zu erkennen; so unsichtbar und lautlos, wie die Drohne gekommen ist, verschwindet sie auch wieder. Darin ist sie eher eine Waffe des Geheimdienstes als des Militärs. Sie ist nicht nur zwischen Militär und Geheimdienst, sondern auch zwischen Krieg und Frieden angesiedelt. Sie ist politisch gefährlich, weil sie eine Grenzziehung auflöst, die bislang zum Grundgerüst der weltweiten Sicherheitsarchitektur gehört hat.

von Stefan Engert

„Nun sag‘, wie hast du’s mit den Drohnen, lieber Thomas? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, du hältst sehr viel davon“. Sie sehen, Goethes Faust bleibt immer noch aktuell. Gerade jetzt, wo die „Gretchenfrage“ so schrittweise von der Regierung beantwortet wird: Man sei in einem „Planungsprozess“, so die Stimmen aus dem Verteidigungsministerium auf die Kleine Nachfrage im Bundestag, was den bundesdeutschen Einsatz von militärischen Drohnen beträfe. Bisher darf die Bundeswehr Drohnen ja nur zur Aufklärung einsetzen (Typ „Heron 1“ aus Israel), aber jetzt denkt sie auch über so etwas wie ‚bewaffnete Aufklärung‘ nach. Das favorisierte Modell für diese neue Art Einsätze hat den vielsagenden Namen „Predator“ (Raubtier oder Jäger). Na, da kommen wir der unangenehmen Wahrheit doch schon etwas näher. Drohnen seien „eine Fähigkeitserweiterung“, die die Soldaten bei Auslandseinsätzen schützen soll, so die Befürworter. Die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung wird drastisch sinken; Drohnen seien daher ethisch – völkerrechtlich sowieso – höchst bedenklich. Diesem Disput will sich der heutige blog einmal widmen: Was ist denn so schlimm an Drohnen?

von Valentin Rauer

Human Rights Watch hat eine von den Medien zitierte Kampagne gegen “Killerroboter” gestartet. Gefordert wird ein weltweites Verbot von vollständig autonomen Waffensystemen. Nach Expertenschätzung, so der Bericht, werden solche vollautonomen Waffensysteme in spätestens 20 bis 30 Jahren Realität sein. Zwar wird behauptet, dass stets noch ein Mensch an der remote control sitzen werde, so der Report, doch dies sei keineswegs gesichert. Auch in der zivilen Nutzung von Drohnensystemen zu Überwachung von Pipelines, Bahnstrecken etc. ringen die Hersteller inzwischen um die Frage, inwieweit die autonomen Roboter tatsächlich von der Leine gelassen werden dürfen. Diese Entwicklung sollte nicht nur zivilgesellschaftliche Akteure beschäftigen, sondern auch die Sozialwissenschaften selbst. Liebgewonnene Unterscheidungen wie Konstruktivismus/Realismus können bald der Vergangenheit angehören.

Von Valentin Rauer

In einem der letzten Blogposts hat Martin Haase „humanitäre Interventionen“ als Neusprech bezeichnet, da sie eigentlich „Krieg“ meinen. Dem wird in der Regel entgegen gehalten, dass diese Subdifferenzierung sich nicht auf die Praxis des Krieges, des „Bombenwerfens, Tötens und Besetzens“ bezieht, sondern auf die Kriegsmotivation. Es handelt sich nicht um einen Angriffkrieg um Ölfelder zu erobern, sondern um einen Krieg um Genoziden Einhalt zu gebieten. Die Bezeichnung „humanitäre Interventionen“ hat nur den Anspruch eine Motivlage zu benennen, nicht die Praxis des Kriegführens selbst.

Heute vor einem Jahr ist dieses Blog gestartet. Und heute Nacht fand die Präsidentschaftswahl in den USA statt. Grund genug, unseren ersten Podcast diesem Thema zu widmen. Christopher Daase und Julian Junk vom sicherheitspolitik-blog.de diskutieren über die sicherheitspolitischen Implikationen der Wiederwahl Barack Obamas: Wird die Administration weiterhin außenpolitisch ähnlich zurückhaltend agieren? Ist dies nicht ein Widerspruch zu den großen Visionen wie Global Zero? Und wird der Drohnenkrieg unvermindert fortgesetzt?

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Die Moderation übernahm Philipp Offermann.

 

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Cyberwar, Cybersecurity, Cyberspionage… der Präfix Cyber ist momentan besonders in der Presse sehr beliebt, um Themen gefährlicher und mysteriös klingen zu lassen. Dass das problematisch ist und hinterfragt werden muss, haben wir bereits mehrmals erläutert. Umso besser, wenn sich jemand die Zeit nimmt, über die Begrifflichkeiten und Hintergründe zu sprechen.

von Stefan Engert

Drohnen sind nicht-bemannte und lenkbare Flugobjekte unterschiedlicher Größe. Sie werden meistens zum Zwecke der Aufklärung sowie Erkundung eingesetzt. Mit einer Drohne hätten die USA also bspw. die sowjetischen Atomraketen auf Kuba ganz entspannt entdecken können, d.h. ohne das Leben der amerikanischen U2-Piloten, die damals die Fotos machten, zu gefährden. Von daher gesehen scheinen Drohnen ganz nützlich sein – vor allem für die Seite, die die Drohne einsetzt. Die Aufklärungsflüge können aber auch die Privatsphäre sowie die Bürger- und Freiheitsrechte der observierten Individuen verletzen; darüber hinaus die Souveränität der Staaten, in deren Territorium oder Luftraum sie ohne Erlaubnis operieren. Da Drohnen aber fast ausschließlich in Krisengebieten oder „failed/failing states“ eingesetzt werden, also Staaten wie Afghanistan, Irak, Somalia, Pakistan, in denen die o.g. Rechte nicht vollständig (räumlich) garantiert sind, scheint das keinen so recht zu kümmern. Wahrscheinlich wäre das anders, würden z.B. Drohnen anderer Staaten einfach so zum Observieren mal über Frankfurt oder Berlin fliegen.

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