von Gerrit Kurtz

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Teil VII unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt

Der Einsatz militärischer Gewaltmittel, wie er derzeit von den USA und Frankreich in Syrien vorbereitet wird, benötigt stets eine besonders hohe Rechtfertigung. Washington, Paris und London bemühen vor allem zwei Gründe: Assad zu bestrafen und von weiteren Angriffen abzuschrecken sowie das Chemiewaffentabu im Völkerrecht aufrechtzuerhalten. Beiden mangelt es in eklatanter Weise an überzeugender Wirksamkeit und Legitimität. Auf diese Weise beschädigen Obama und Hollande die internationale Ordnung, die sie vorgeben zu verteidigen. Stattdessen sollten sie die gleiche Kraft in diplomatische Bemühungen für Frieden stecken.

von Andreas Bock

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Teil VI unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt

Assad ist ein Verbrecher. Keine Frage. Und das nicht erst, seit der Vorwurf des Giftgaseinsatzes im Raum steht. Trotzdem gibt es keine Alternative zu einer Verhandlungslösung unter Beteiligung und mit der Option eines Machterhalts Assads. Nicht, wenn das Ziel tatsächlich ein Ende der Gewalt und ein besserer Schutz der gesamten Zivilbevölkerung sein soll.

Von Lothar Brock

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Teil V unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt

In den offiziellen Verlautbarungen zum Syrienkonflikt gibt es nur einen „dünnen“ Bezug auf die „Responsibility to Protect“ (R2P). Ist die Idee der Schutzverantwortung am Ende? Man könnte es angesichts des Debakels der internationalen Syrienpolitik annehmen. Die R2P ist ja sogar schon im Augenblick ihres höchsten Triumpfes, d.h. im Anschluss an die Intervention in Libyen, von einigen Beobachtern des Zeitgeschehens für tot – oder zumindest für fast tot oder scheintot – erklärt worden (vgl. dazu den HSFK-Report von Dembinski und Reinold). Aber das muss nicht so sein. Wenn sie die Menschenrechte und sich selbst ernst nimmt, darf die internationale Gemeinschaft nicht über Massenverbrechen hinwegsehen. Statt die R2P zu begraben, sollte das Syrien-Debakel zum Anlass genommen werden, über Grundfragen des internationalen Schutzes von Menschen vor innerstaatlicher Gewalt neu nachzudenken.

 by Wolfgang Seibel

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This is part IV of our current series on the Syria crisis

The G20 summit starting today will be overshadowed by the Syrian crisis. Wolfgang Seibel assesses that, while Germany and Russia share a common history that has shaped their relationship as well as close and crucial economic linkages, their worldviews are incompatible – international problem-solving vs. prioritizing geopolitical interests. The question is, in light of the crisis in Syria, are German foreign policymakers in a position to influence Russian key-players?

von Christopher Daase

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Teil III unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt; Auszug aus einem Beitrag für ein Sonderheft Friedens-Warte.

Syrien führt einmal mehr vor Augen, dass die rechtlichen und moralischen Fragen militärischen Eingreifens in humanitäre Krisen auch durch die Debatte um eine internationale Schutzverantwortung alles andere als gelöst sind und vielleicht auch nicht gelöst werden können: Zwischen Legalität und Legitimität humanitärer Interventionen klafft eine Lücke. Einerseits ist Staaten die Anwendung von Gewalt völkerrechtlich verboten, es sei denn, sie wird im Rahmen individueller oder kollektiver Selbstverteidigung nach Art. 51 oder zur Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen im Rahmen von Kapitel VII der UN-Charta ausgeübt. Andererseits wird weithin anerkannt, dass sich Staaten angesichts grober Menschenrechtsverletzungen moralisch verpflichtet fühlen können, Gräueltaten mit militärischen Mitteln zu beenden, und das auch dann, wenn kein UN-Mandat vorliegt. Der Einsatz der NATO im Kosovo 1999 ist dafür paradigmatisch: Im Abschlussbericht der von UN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzten Kommission zum Kosovokrieg heißt es denn auch, der Militäreinsatz sei zwar „nicht legal, aber legitim“ gewesen (Independent International Commission on Kosovo 2000).

von Marco Fey

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Teil II unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt

Die Vereinigten Staaten wissen auf internationaler Bühne in aller Regel ihren treuesten Verbündeten Großbritannien an ihrer Seite. Die beiden Staaten sind durch eine special relationship verbunden. Hartnäckig hält sich in diesem Zusammenhang eine Metapher, die vom Schoßhund oder auch Pudel, der treu ergeben und ohne zu zögern dem großen Bruder in dessen Kriegseinsätze folgt. Dieses Bild ist allerdings falsch, denn tatsächlich ist es häufig Großbritannien, das nach militärischer Lösung von Konflikten ruft. Die wahren Falken scheinen in No. 10 Downing Street zu sitzen. Nun aber hat das britische Unterhaus der Regierung den geplanten Angriff auf Syrien untersagt. Ist dies das Ende der Ära britischer Interventionen?

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Now HiringBevor der August vorbei ist, hier noch unserere zweite Runde mit akademischen Stellen aus den Bereichen Internationale Beziehungen und Sicherheitspolitik.

von Christoph Schlimpert

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Teil I unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt

Srebrenica, Ruanda, Syrien – der Giftgaseinsatz vom 21. August 2013 wird in die Geschichtsbücher eingehen. Und, sollte es nicht doch noch zu einer überraschenden Einigung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kommen: Es wird ein Eintrag der Schande für die internationale Gemeinschaft sein – egal welche Entscheidungen in den nächsten Tagen fallen. Wird nicht reagiert, zeigt sich, dass allen Konventionen zum Trotz ein derart grausames Verbrechen ungestraft bleiben kann. Kommt es aber zu einem nicht-mandatierten begrenzten Militärschlag, ist die (nicht neue) Lehre, dass im UN-System Legitimität und Legalität oft auseinanderfallen. Dass in dieser Woche die Diskussion um die Notwendigkeit eines Angriffs aufkommt zeigt auch: Nicht der Schutz von Zivilisten steht im Zentrum der Überlegungen. Und: Es ist das kontinuierliche Töten, welches die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft vor die größten Herausforderungen stellt.

von Fabian Hanschen

Flüchtlinge sind schutzbedürftige Personen, doch in Berlin-Hellersdorf wurden sie vergangene Woche mit Hitlergruß und Drohungen begrüßt. Es ist nicht nur die gelegentliche Folge rassistischer Hetze von NPD und „Pro Deutschland“, sondern die Konsequenz der Debatte um Flucht und Asyl, die den Nährboden für diese Ausbrüche sät: In Deutschland und Europa sind oft nicht die Flüchtlinge die zu schützenden Akteure, sondern das Asylsystem oder gleich Europa als Ganzes.

von Philipp Offermann

 

In der Süddeutschen Zeitung tauchte am vergangenen Montag eine wirklich verblüffende Forderung auf. Der Dresdner Rechtsanwalt Thomas Giesen verstieg sich dort zum Ruf nach einem staatlichen Wissensmonopol, analog zur “mühsam erkämpften Errungenschaft” des Monopols auf legitime Gewaltanwendung. Das Netz “als unzensierter Raum, zugänglich für jeden und für alle noch so verdorbenen Inhalte” – mit dieser hippiesken Träumerei sei es doch nun wirklich einmal genug, so der ehemalige sächsische Datenchutzbeauftragte. Doch wohin ein solches staatliches Wissensmonopol führen kann, demonstrierte in diesen Tagen eindrucksvoll die britische Regierung durch die Festsetzung des Lebensgefährten von Enthüllungsjournalist Glenn Greenwald sowie die Zerstörung von Quellenmaterial des Guardian. Die Sicherheitsbehörden wollen also nicht nur alles wissen, sie wollen darüber verfügen, wer was zu wissen hat und auch die Konsequenzen aus diesem Wissen ungestört verfolgen. Damit gebärden sie sich schon jetzt wie ein Monopolist – und entlarven diese sicher gut gemeinte Idee als totalitäre Phantasie.

von Georgios Kolliarakis

Eigentlich hätte es nicht passender kommen können: Edward Snowdens Geschenk zum jährlichen multimedialen Sommerloch – und zwar international! Die Enthüllungen über das Portal for Real-time Information Sharing Management PRISM, das Datenspeicherungs- und Überwachungsprogramm der amerikanischen National Security Agency, haben (fast) alle überrascht und wurden sofort von allen Seiten dementiert. Die öffentliche Krisenkommunikation verlief dann nach Textbuch: Anhand der Salami-Taktik wurde in den vergangenen acht Wochen immer deutlicher, dass eigentlich alle beteiligten Akteure und Behörden – europaweit, auch in Deutschland – über solche flächendeckenden Überwachungs- und Datensammlungsprozesse seit Jahren Bescheid wussten, sie genehmigt und sogar aktiv gefördert haben.

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Now HiringAuch im August sind ein paar interessante Stellenanzeigen unterwegs. Unsere Auswahl aus den Bereichen Internationale Beziehungen und Sicherheitspolitik nach dem Trenner.

von Valentin Rauer

In der ARD wurde kürzlich ein interessanter Dokumentarfilm über das „tödliche Drama von Bad Kleinen“ gezeigt.1 Im Jahr 1993 starben ein RAF-Terrorist und ein Beamter beim Versuch der Festnahme durch die GSG 9, und der damalige Innenminister Rudolf Seiters trat zurück. Interessant sind die Anschuldigung der damals Verantwortlichen gegen Seiters im Film: Er sei nur zurückgetreten, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Diese Aussagen klingen eigentümlich widersprüchlich angesichts des medialen Dauerbrenners zur Drohnenaffäre um den aktuellen Verteidigungsminister Thomas de Maizière. Denn hier lautet eine Argumentation, etwa des ehemaligen Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin: es wäre gut für die Demokratie, wenn der Minister durch seinen Rücktritt die politische Verantwortung übernehmen würde (taz vom 27./28. Juli 2013, S. 21f). Sind die politische Rücktritte also bloß ein Mediendrama, oder sind sie ein Zeichen für eine funktionierende Demokratie?

von Sarah Brockmeier

Am 23. Juli – und damit fünf Jahre nach dem einflussreichen Bericht der Genocide Prevention Task Force 1 – wurde in Washington der Bericht „The United States and R2P: From Words to Action” (PDF) einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect / R2P) veröffentlicht. Er hat das explizite Ziel, eine breitere amerikanische Öffentlichkeit mit dem Konzept der Schutzverantwortung vertraut zu machen. Die allgemeine Schlussfolgerung der Arbeitsgruppe ist wenig überraschend: R2P sei  „weder ein Allheilmittel, noch ein leeres Versprechen“. Die US-Regierung solle sich viel klarer als bisher geschehen hinter das Konzept stellen, im internationalen Kontext eine klare Vision zu den drei Säulen der Schutzverantwortung formulieren und „sich nicht scheuen“ das Konzept öffentlich beim Namen zu nennen. Der Bericht ist aber aus zwei Gründen für die deutsche und europäische Debatte zur R2P interessant. Erstens zeigt er sehr deutlich die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Verständnis von R2P.  Zweitens enthält der Bericht eine Reihe von Empfehlungen, die auch deutsche Entscheidungsträger unter Zugzwang stellen könnten.

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