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by Erika Brady

The UK’s Counter-Terrorism strategy, known as CONTEST, is recognized as one of the most successful soft-focus strategies in the world, with an intended emphasis on community support and what have become known as ‘Prevent’ (or counter-extremism) measures. In all, there are four limbs to CONTEST: PREVENT, PROTECT, PURSUE and PREPARE. While there is much crossover between these areas, for example policing activities take place in all four limbs, each one has a specific focus with its own intrinsic goals. This article intends to provide an overview of CONTEST, and to explore the challenges of evaluating counter-terrorism strategies in general. In doing so, I intend to show that while robust and independent evaluation of CONTEST has not been undertaken from a quantitative approach, some level of evaluation has taken place and can be taken into consideration when moving forward with future analysis of the strategy.

von Gustav Meibauer

Der Begriff der „Flugverbotszone“ sollte in der deutschen Öffentlichkeit genauer verwendet werden. Dies ist nicht nur von akademischer Bedeutung: er kann für die Einschätzung und das Funktionieren der diplomatischen Bemühungen in Syrien entscheidend sein.

Der Begriff der „Flugverbotszone“ wird in der deutschen Öffentlichkeit häufig missverständlich verwendet, wenn etwa laut der „Tagesthemen“ die nun ausgehandelte Waffenruhe „auch eine Flugverbotszone beinhaltet“. Im Frühjahr sprach Bundeskanzlerin Merkel nur wenig präziser in der Stuttgarter Zeitung von ihrer Unterstützung für „eine Art Flugverbotszone“, weil es „hilfreich“ wäre, wenn es in Syrien „ein Gebiet gäbe, auf das keine der Kriegsparteien Angriffe fliegt“. Dazu müsse eine Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien in Syrien beziehungsweise deren Unterstützern (unter Ausschluss terroristischer Gruppen) getroffen werden. Eine ausgehandelte Waffenruhe, die Erklärungen beinhaltet, dass über bestimmten Gebieten keine militärischen (oder offensiven) Flüge mehr durchgeführt werden sollen, ist aber etwas anderes als eine Flugverbotszone.

von Jens Stappenbeck

Bei dem letzten Update des Genocide Alert Monitors wurde in sozialen Medien wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass fast sämtliche Massenverbrechen angeblich in muslimischen Staaten stattfänden. Der Islam wurde von den Kommentatoren als gewalttätige Religion bezeichnet und Muslime hauptverantwortlich für die über 21.000 im 1. Quartal 2016 getöteten Menschen gemacht. Anlass genug, die erfassten Situationen auf religiöse Identitäten von Tätern und Opfern zu analysieren.

Weltkarte klein

Karte aus dem Genocide Alert Monitor 01/2016.

von Matthias Schulze

Der deutsche und französische Innenminister haben eine Initiative gestartet um gegen Verschlüsselung vorzugehen. Ihr Argument, was von mehr oder weniger allen Geheimdiensten/Strafverfolgungsbehörden unisono vorgetragen wird lautet, dass verschlüsselte Kommunikation die Arbeit der Behörden behindere. Bereits im Jahr 1993 wurde die gleiche Debatte geführt, endete aber mit dem Konsens, dass die Vorteile von Verschlüsselung die Nachteile deutlich überwiegen. Dieser Konsens, getragen von Industrie, Datenschützern und Politik (sowohl Liberale als auch Konservative) schien sicher, war er doch die vernünftigste Antwort auf ein komplexes Problem. Heute stellen die von Rechtspopulisten getriebenen Innenminister wieder einmal die Verschlüsselung in Frage. Warum das eine schlechte Idee ist, soll dieser Beitrag klären.NSA Chef Inman argumentierte bereits 1980:  “There is 
a very real and critical danger that unrestrained public discussion of crypto-logic matters will seriously damage the ability of this government to conduct signals intelligence and the ability of this government to carry out its mission of protecting national security information from hostile exploitation” (1980). Kern dieses “going dark” Arguments ist also, dass digitale Überwachung schwerer würde, wenn alle verschlüsseln. Terroristen und andere bad guys könnten also nicht mehr gefangen werden. Die Debatte ist also gar nicht so neu und überraschend wie immer behauptet wird.

von Stefan Kroll

Seitdem im Juli die Schiedsentscheidung über die Territorialkonflikte im südchinesischen Meer gefällt wurde, wird in Zeitungen und Blogs intensiv darüber diskutiert, wie diese Entscheidung einzuordnen ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Das Schiedsgericht hat nicht über Fragen der Souveränität selbst entschieden, sondern über die rechtlichen Grundlagen, aus denen Souveränitätsansprüche abgeleitet werden können. In diesem Zusammenhang hatte das Gericht die interessante Frage zu klären, inwieweit die durch China angeführten „historischen Rechte“ geeignet sind, einen Gebietsanspruch zu begründen. Klar ist, dass der Schiedsspruch nicht geeignet ist, den Konflikt zu beenden. China hat von Beginn an deutlich gemacht, dass es das Verfahren weder anerkennen noch sich daran beteiligen würde und hat daher schließlich auch die Entscheidung als rechtwidrig abgelehnt. Die Funktion des Verfahrens ist daher auch weniger die Konfliktlösung, die es nicht leisten kann, als vielmehr das Herausarbeiten einer rechtlich gerechtfertigten Position.

von Daniel H. Heinke

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung beschlossen. Das gemeinsam vom Bundesinnenministerium und dem Bundessozialministerium verantwortete Konzept stellt damit die erste ressortübergreifende Strategie des Bundes in diesem Bereich dar.

Die Präsentation einer Strategie der Bundesregierung zu diesem Thema ist dabei gleichermaßen begrüßenswert wie erstaunlich. Begrüßenswert deshalb, weil – wie an dieser Stelle bereits mehrfach dargestellt – eine übergreifende Nationale Strategie gegen gewaltbereiten Extremismus längst überfällig ist, erstaunlich deshalb, weil es nunmehr der Bund ist, der sich an die Spitze der Bewegung setzt, obgleich nach bisheriger Auffassung eigentlich die Länder die hauptsächliche Verantwortung für Prävention tragen.

von Peter Kreuzer

Am 12. Juli verkündete der Ständige Schiedshof in Den Haag sein Urteil bezüglich einer Reihe von Fragen, die ihm von den Philippinen zur Entscheidung vorgelegt worden waren. Wenn auch nicht von China anerkannt, spricht es den Philippinen in vollem Umfang Recht zu.

Mit der Anrufung des Schiedshofs wollte der Inselstaat zum einen die rechtliche Argumentation für die umfassenden Ansprüche Chinas auf große Teile des Südchinesischen Meeres entkräften. Zum anderen forderten die Philippinen den Schiedshof dazu auf, den rechtlichen Status einer Reihe von Erhebungen zu klären – mit dem Ziel, diesen den „Inselstatus“ zu entziehen, so dass sie keine weitreichenden exklusiven Wirtschaftszonen generieren. Zu Felsen degradiert, hätten diese Erhebungen nur noch 12 Seemeilen breite Territorialgewässer, so dass große Teile des Südchinesischen Meeres fortan jeglicher nationaler Kontrolle entzogen würden. Schließlich ging es den Philippinen um eine Bestätigung des Schiedsgerichts, dass China in den umstrittenen Gewässern mehrfach internationales Recht gebrochen hat – ebenso wie mit seinen massiven Aufschüttungen zur Schaffung neuer Inseln. Der Ständige Schiedshof bestätigte in allen Fragen die philippinischen Positionen, obgleich mit teilweise abweichender Argumentation.

von Peter Kreuzer

Am 12. Juli wurde vom Internationalen Schiedshof das Urteil im Streit zwischen den Philippinen und der VR China verkündet. Der Schiedshof erklärte, dass große Teile der chinesischen Ansprüche im Südchinesischen Meer null und nichtig sind, da sie einer rechtlichen Grundlage entbehren. Dies betrifft zunächst die auf der sog. nine-dash line basierenden Ansprüche. Dabei handelt es sich um eine aus den 1940er Jahren stammende Karte mit neun unterbrochenen Strichen, mittels derer China seit Jahrzehnten die äußeren Grenzen seiner nicht näher bestimmten historischen Rechte auf große Teile des Südchinesischen Meeres begründet. Gefallen sind auch die Ansprüche auf eine bis zu 200 Seemeilen umfassende ausschließliche Wirtschaftszone (Exclusive Economic Zone; EEZ) in den Spratly-Inseln und rund um Scarborough Shoal im Norden des südchinesischen Meeres, weil diesen vom Gericht der Inselstatus abgesprochen wurde. Der Verlust dieser Rechte wiederum hat zur Folge, dass die chinesische Besetzung mehrerer Riffe und Atolle als illegal eingestuft wird, weil sie innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone EEZ der Philippinen liegen.

Streng genommen gilt das Urteil nur für die verhandelten Fälle und ist nur für die zwei Konfliktparteien bindend. Die allgemeine Diskussion nimmt das Urteil vor allem vor dem Hintergrund der wachsenden chinesischen Bereitschaft zur unilateralen Durchsetzung eigener Interessen und der sich wandelnden sicherheitspolitischen Konstellation in Ostasien wahr. Dabei geht unter, dass das Urteil des Schiedshofs potenziell globale Implikationen hat und die internationale Geografie der ausschließlichen Wirtschaftszonen nicht unbeträchtlich verändern könnte.

von Simone Wisotzki

Wohl kaum ein anders arabisches Land ist so umstritten wie Saudi-Arabien, zumindest wenn es um die Frage von Rüstungsexporten geht. Erst im Juni hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer von Heckler & Koch eingereichten Klage geurteilt, dass die Bundesregierung sich in der Frage der Genehmigung der Lieferung von Bauteilen für die Lizenzproduktion des G-36 Sturmgewehrs nach Saudi-Arabien entscheiden müsse. Das Wirtschaftsministerium unter der Führung von Sigmar Gabriel (SPD) hatte diese Entscheidung bislang vertagt, auch mit Hinweis auf die gegenwärtige Militärintervention, die das Königreich zusammen mit anderen arabischen Staaten im Jemen führt.

In der deutschen Rüstungsexportpolitik hat sich unter Sigmar Gabriel einiges getan, gerade im Hinblick auf die Rüstungsexporte von Klein- und Leichtwaffen ist eine erste Kurskorrektur eingeleitet worden. Dennoch verdeutlichen die Zahlen des jüngsten deutschen Rüstungsexportberichtes vom Juli 2016, dass im vergangenen Jahr erneut beträchtliche Stückzahlen an Waffen und Kriegsmaterial unter anderem an Saudi-Arabien und Katar gegangen sind. Beide Staaten befinden sich seit nunmehr einem Jahr im Krieg im Jemen, um dort gegen die schiitischen Huthis vorzugehen und den entmachteten jemenitischen Präsidenten Abed Rabbo Mansur Hadi wiedereinzusetzen. Saudi-Arabien steht zudem seit Jahren wegen seiner schlechten Menschenrechtslage im Kreuzfeuer der Kritik.

von Matthias Dembinski

Das britische Austrittsreferendum ist eng mit der größeren Thematik der EU-Krise verknüpft. Gäbe es keine Krise der europäischen Integration, hätte der Brexit weniger Appeal. Umgekehrt könnte das Votum der britischen Bevölkerung die EU-Krise dramatisch verschärfen. Aus der Sicht dritter Staaten kann die Reputation des globalen Akteurs EU nur leiden, wenn eines der größten und wichtigsten Mitglieder die Leinen kappt, weil, so die „Brexiteers“, das europäische Projekt ohnehin keine Zukunft habe. Welche Konsequenzen der Brexit für den Rest der EU haben wird, hängt auch davon ab, wie Großbritannien den Exit-Schock und die Folgen verarbeitet. Möglicherweise wird den Briten (und anderen) der Wert der EU erst mit dem Ausscheiden deutlich. Dennoch erwischt der Brexit die EU in einer denkbar ungünstigen Phase und könnte die Krise vertiefen. Zumindest macht das Beispiel Schule. Bereits vor der britischen Entscheidung forderten Parteien und Bewegungen in mehreren EU-Ländern ebenfalls das Recht auf ein Referendum über Verbleib oder Austritt. Und Umfragen deuteten an, dass zumindest in einigen EU-Ländern eine Mehrheit für den Austritt votieren könnte. Nach dem Brexit rufen Marine Le Pen, Norbert Hofer und andere noch lauter nach Abstimmungen in ihren Ländern. Die europäischen Eliten werden sich in dem Spagat üben müssen, einerseits bei europäischen Fragen auf ihre Bevölkerungen zu hören, andererseits die Forderungen nach organisierter Beteiligung in Form von Referenden abzuwehren.

von Dirk Peters

Der Brexit ist da. Droht jetzt die Erosion, Implosion oder gar Explosion der EU, das Ende des Friedensprojekts Europa? Droht, wie Premierminister Cameron in seiner Kampagne gewarnt hatte, eine langfristige Gefährdung der britischen und europäischen Sicherheit?

Die kurze Antwort: Es kommt darauf an. Und zwar nicht nur darauf, wie die britische Regierung reagieren wird und ob sich die Finanz- und Aktienmärkte beruhigen lassen. Es kommt vor allem auch darauf an, wie Politik und Gesellschaften im Rest Europas reagieren. Die größte Gefahr besteht darin, einfachen Impulsen nachzugeben und sich darauf zu konzentrieren, die schon seit Jahrzehnten so widerspenstigen Briten nun endlich zu bestrafen, um damit auch andere EU-Mitglieder von Austrittsgedanken abzuschrecken. Stattdessen wird es wichtig sein, mit Besonnenheit zu reagieren und das in zweierlei Hinsicht. Es gilt zum einen, ein Arrangement zu finden, das Großbritannien und die EU zum gegenseitigen Nutzen miteinander verbindet. Zum anderen muss bei den verbleibenden EU-Mitgliedern die Botschaft des britischen  Referendums ernst genommen werden.

von Daniel H. Heinke

Das Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika und die amerikanische staatliche Behörde für Entwicklungszusammenarbeit USAID haben gerade ihre Gemeinsame Strategie gegen gewaltbereiten Extremismus (Joint Strategy on Countering Violent Extremism) vorgestellt. Nachstehend sollen die wesentlichen Inhalte kurz skizziert werden.

Die Vereinigten Staaten haben die Ausbreitung von gewaltbereitem Extremismus (bis hin zum Terrorismus) als erhebliche Herausforderung für die amerikanische nationale Sicherheit identifiziert. Sie machen dabei deutlich, dass diese Thematik nicht nur unter dem Gesichtspunkt einer physischen Bedrohung des Territoriums der Vereinigten Staaten oder von amerikanischen Staatsbürgern oder Einrichtungen im Ausland wahrgenommen wird, sondern global als Bedrohung der internationalen Stabilität und Entwicklung betrachtet wird. Die Gemeinsame Strategie gegen gewaltbereiten Extremismus geht mit diesem Ansatz deutlich über die bestehenden (oder noch zu entwickelnden) nationalen Strategien gegen Extremismus in zahlreichen westlichen Staaten hinaus, die unbeschadet internationaler Kooperation überwiegend national ausgerichtet sind.

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This is the 27. and final article in our series Trouble on the­ Far-Right. For more information on the series, please click here.
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by Maik Fielitz and Laura Lotte Laloire

Trouble on the far right has become troubling for Europe. Not only do right-wing motivated attacks occur regularly against Roma camps, ethnic minorities, LGBTQI people and Jewish institutions. At the same time, a xenophobic discourse on refugees has gained momentum in politics and society and further blurred the lines between far right agitation and mainstream politics. In order to classify these events adequately, far right activism should not just be regarded as a security issue that can be eliminated by force, but as a threat that threatens the foundations of open, democratic and pluralist societies. Hence, we should be aware that far right politics are neither a new nor an isolated phenomenon but often bank on existing cultures of (gender, competitive, nativist) domination in capitalist societies.1

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This is the 26. article in our series Trouble on the­ Far-Right. For more information on the series, please click here.
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by Halina Gąsiorowska

In Poland, the long lasting culture war1 over gender roles and religion has been easily framed by the far right into Samuel Huntington’s concept of the “clash of civilizations”. A well-known juxtaposition used in right-wing propaganda: ‘civilization of life’ vs. ‘civilization of death’ in reference to anti-abortion and pro-choice movements respectively is now used to refer to Christians and Muslims. The role of Polish women and the right to abortion remain in the center of the conflict of modernity.

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Dies ist der 25. Artikel in unserer Blogreihe Trouble on the­ Far-Right. Für mehr Informationen, bitte hier klicken.
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von Kathalena Essers

Ein Mädchen auf einem Fahrrad. Weiße Bluse, schwarzer langer Rock, weiße Socken, schwarze Schuhe. Sie fährt durch eine idyllische, friedlich wirkende, sommerliche Landschaft. Unter dem Foto steht: „Revolt against the modern world – justnationalistgirls“.1

Eine Demonstration. Einzig bengalische Feuer erleuchten die Dunkelheit. Schemenhaft erkennt man eine Frau, die auf eine gefährlich anmutende Menge zugeht. Sie wirkt stark. Unter dem Foto steht: „The night’s still young – justnationalistgirls“.2

Dass rechte Bewegungen Facebook zur Mobilisierung nutzen, ist bekannt. Auch die extrem rechte Facebookseite justnationalistgirls, die knapp 9000 Nutzer*innen liken, transportiert extrem rechte Inhalte, jedoch ungleich subtiler verpackt, als es auf so manch dezidiert neonazistischer Facebookseite der Fall ist. Justnationalistgirls und ähnliche Seiten3 reproduzieren auf den ersten Blick, scheinbar harmlos, eine idealisierte Vorstellung von Mädchen und jungen Frauen, die ihr heimisches Idyll beschützen möchten. Die im April 2014 gegründete Seite hat sich vor allem in Frankreich, Deutschland, Österreich, Polen und den USA eine Anhänger*innenschaft erarbeitet. Die generelle Botschaft ist nicht offensichtlich erkennbar. Mit Sicherheit gesagt werden kann jedoch, dass justnationalistgirls mindestens zwei, scheinbar widersprüchliche Weiblichkeitsbilder verbreitet, welche in den meisten rechten Gruppen oder Bewegungen Anklang finden: Zum einen die traditionelle Rolle der Frau als Mutter der Nation, zum anderen die der Kämpferin neben dem Mann im „nationalen Befreiungskampf“.

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