Posts Tagged: R2P

von Jens Stappenbeck

Als 190. Mitglied ist Syrien am 14. Oktober 2013 der Chemiewaffenkonvention beigetreten. Die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen durch die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) wäre historisch. Von der UN-Resolution 2188 des 27. Septembers 2013 lässt sich das nicht behaupten. Die UN-Resolution und der Beitritt Syriens zur OPCW werden weder den Bürgerkrieg entscheidend beeinflussen, noch die Sterberate merkbar senken. Denn wie Kenneth Roth, Direktor der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, in seiner Reaktion auf die Verleihung des Friedensnobelpreises treffenderweise bei Twitter deutlich machte, sterben 98% der Syrer nicht durch chemische, sondern durch konventionelle Waffen.

von Bruno Schoch

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Teil VIII unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt

Die Debatte über Militärschläge hat die furchtbare Lage der Bevölkerung in Syrien in den Hintergrund gedrängt. Falsch ist die Analogie zum Irak-Krieg. Damals war Präsident Bush entschlossen, Saddam Hussein mit Gewalt zu stürzen, die Weltöffentlichkeit wurde mit angeblichen Massenvernichtungswaffen irregeführt. Dieses Mal ist es genau umgekehrt. Präsident Obama ist damit beschäftigt, zwei Kriege zu beenden, seine Aversionen gegen Militärinterventionen sind bekannt. Der Chemiewaffeneinsatz setzte ihn unter Zugzwang.

von Gerrit Kurtz

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Teil VII unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt

Der Einsatz militärischer Gewaltmittel, wie er derzeit von den USA und Frankreich in Syrien vorbereitet wird, benötigt stets eine besonders hohe Rechtfertigung. Washington, Paris und London bemühen vor allem zwei Gründe: Assad zu bestrafen und von weiteren Angriffen abzuschrecken sowie das Chemiewaffentabu im Völkerrecht aufrechtzuerhalten. Beiden mangelt es in eklatanter Weise an überzeugender Wirksamkeit und Legitimität. Auf diese Weise beschädigen Obama und Hollande die internationale Ordnung, die sie vorgeben zu verteidigen. Stattdessen sollten sie die gleiche Kraft in diplomatische Bemühungen für Frieden stecken.

von Andreas Bock

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Teil VI unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt

Assad ist ein Verbrecher. Keine Frage. Und das nicht erst, seit der Vorwurf des Giftgaseinsatzes im Raum steht. Trotzdem gibt es keine Alternative zu einer Verhandlungslösung unter Beteiligung und mit der Option eines Machterhalts Assads. Nicht, wenn das Ziel tatsächlich ein Ende der Gewalt und ein besserer Schutz der gesamten Zivilbevölkerung sein soll.

Von Lothar Brock

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Teil V unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt

In den offiziellen Verlautbarungen zum Syrienkonflikt gibt es nur einen „dünnen“ Bezug auf die „Responsibility to Protect“ (R2P). Ist die Idee der Schutzverantwortung am Ende? Man könnte es angesichts des Debakels der internationalen Syrienpolitik annehmen. Die R2P ist ja sogar schon im Augenblick ihres höchsten Triumpfes, d.h. im Anschluss an die Intervention in Libyen, von einigen Beobachtern des Zeitgeschehens für tot – oder zumindest für fast tot oder scheintot – erklärt worden (vgl. dazu den HSFK-Report von Dembinski und Reinold). Aber das muss nicht so sein. Wenn sie die Menschenrechte und sich selbst ernst nimmt, darf die internationale Gemeinschaft nicht über Massenverbrechen hinwegsehen. Statt die R2P zu begraben, sollte das Syrien-Debakel zum Anlass genommen werden, über Grundfragen des internationalen Schutzes von Menschen vor innerstaatlicher Gewalt neu nachzudenken.

 by Wolfgang Seibel

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This is part IV of our current series on the Syria crisis

The G20 summit starting today will be overshadowed by the Syrian crisis. Wolfgang Seibel assesses that, while Germany and Russia share a common history that has shaped their relationship as well as close and crucial economic linkages, their worldviews are incompatible – international problem-solving vs. prioritizing geopolitical interests. The question is, in light of the crisis in Syria, are German foreign policymakers in a position to influence Russian key-players?

von Christopher Daase

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Teil III unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt; Auszug aus einem Beitrag für ein Sonderheft Friedens-Warte.

Syrien führt einmal mehr vor Augen, dass die rechtlichen und moralischen Fragen militärischen Eingreifens in humanitäre Krisen auch durch die Debatte um eine internationale Schutzverantwortung alles andere als gelöst sind und vielleicht auch nicht gelöst werden können: Zwischen Legalität und Legitimität humanitärer Interventionen klafft eine Lücke. Einerseits ist Staaten die Anwendung von Gewalt völkerrechtlich verboten, es sei denn, sie wird im Rahmen individueller oder kollektiver Selbstverteidigung nach Art. 51 oder zur Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen im Rahmen von Kapitel VII der UN-Charta ausgeübt. Andererseits wird weithin anerkannt, dass sich Staaten angesichts grober Menschenrechtsverletzungen moralisch verpflichtet fühlen können, Gräueltaten mit militärischen Mitteln zu beenden, und das auch dann, wenn kein UN-Mandat vorliegt. Der Einsatz der NATO im Kosovo 1999 ist dafür paradigmatisch: Im Abschlussbericht der von UN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzten Kommission zum Kosovokrieg heißt es denn auch, der Militäreinsatz sei zwar „nicht legal, aber legitim“ gewesen (Independent International Commission on Kosovo 2000).

von Christoph Schlimpert

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Teil I unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt

Srebrenica, Ruanda, Syrien – der Giftgaseinsatz vom 21. August 2013 wird in die Geschichtsbücher eingehen. Und, sollte es nicht doch noch zu einer überraschenden Einigung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kommen: Es wird ein Eintrag der Schande für die internationale Gemeinschaft sein – egal welche Entscheidungen in den nächsten Tagen fallen. Wird nicht reagiert, zeigt sich, dass allen Konventionen zum Trotz ein derart grausames Verbrechen ungestraft bleiben kann. Kommt es aber zu einem nicht-mandatierten begrenzten Militärschlag, ist die (nicht neue) Lehre, dass im UN-System Legitimität und Legalität oft auseinanderfallen. Dass in dieser Woche die Diskussion um die Notwendigkeit eines Angriffs aufkommt zeigt auch: Nicht der Schutz von Zivilisten steht im Zentrum der Überlegungen. Und: Es ist das kontinuierliche Töten, welches die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft vor die größten Herausforderungen stellt.

von Sarah Brockmeier

Am 23. Juli – und damit fünf Jahre nach dem einflussreichen Bericht der Genocide Prevention Task Force 1 – wurde in Washington der Bericht „The United States and R2P: From Words to Action” (PDF) einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect / R2P) veröffentlicht. Er hat das explizite Ziel, eine breitere amerikanische Öffentlichkeit mit dem Konzept der Schutzverantwortung vertraut zu machen. Die allgemeine Schlussfolgerung der Arbeitsgruppe ist wenig überraschend: R2P sei  „weder ein Allheilmittel, noch ein leeres Versprechen“. Die US-Regierung solle sich viel klarer als bisher geschehen hinter das Konzept stellen, im internationalen Kontext eine klare Vision zu den drei Säulen der Schutzverantwortung formulieren und „sich nicht scheuen“ das Konzept öffentlich beim Namen zu nennen. Der Bericht ist aber aus zwei Gründen für die deutsche und europäische Debatte zur R2P interessant. Erstens zeigt er sehr deutlich die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Verständnis von R2P.  Zweitens enthält der Bericht eine Reihe von Empfehlungen, die auch deutsche Entscheidungsträger unter Zugzwang stellen könnten.

Die Schutzverantwortung oder „Responsibility to protect“ (oder ganz kurz: R2P) ist mittlerweile nicht mehr nur ein akademisches Modethema.Aus dem Blick geriet bislang trotzdem, dass es innerhalb der UN, innerhalb einiger Regionalorganisationen und innerhalb einiger nationaler Parlamente und Regierungen, eine rege Debatte darüber gibt, wie man die R2P „operationalisieren“ oder „mainstreamen“, d.h. wie sie in alle Bereiche der internationalen Politik und Verwaltung in konkrete Handlungsanweisungen überführt werden kann. Dieser Blogbeitrag berichtet von einer Konferenz an der Universität Konstanz zu diesem Thema.

Die “Responsibility to Protect” sei durch die internationale Intervention in Libyen schwer beschädigt, ja sogar tot, so das Argument einiger – doch, so der Tenor dieses Beitrags, war sie nur scheintot und ist auf verschiedenen Ebenen lebendig.

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