Während in vielen Wissenschaftszweigen der Nutzen von E-Learning (einzelne Elemente und ganze Szenarien) fleißig erprobt und erkannt wird, gehört das Verhältnis von Rechtswissenschaft und e-gestützter Lehre noch nicht zu den innigsten. Professor Günter Reiner von der Bundeswehrhochschule in Hamburg hat die Anforderungen einer juristischen Didaktik den didaktischen Möglichkeiten des E-Lernens in einer Abhandlung gegenüber gestellt und an Einsatzbeispielen erläutert.