Regelung urheberrechtlich geschützter Werke in digitalen Semesterapparaten bis Februar 2018 unverändert

KMK und VG Wort haben sich darauf verständigt, dass die Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in digitalen Semesterapparaten nach § 52a UrhG bis Ende Februar 2018 wie bislang pauschal erfolgt. Die Höhe der angemessenen Vergütung soll noch auf Basis einer gemeinsam abzustimmenden Erhebung ermittelt werden. Zum 1. März 2018 tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft, in dem die Pauschalvergütung geregelt ist. Über die dafür notwendige vertragliche Vereinbarung werden KMK und VG Wort zeitnah Gespräche aufnehmen.

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