Vortrag von Bettine Menke
04.02.2021
Giorgio Agambens Äußerung, „Flüchtling“ sei „die einzige Kategorie, die uns heute Einsicht in die Formen und Grenzen einer künftigen politischen Gemeinschaft gewährt“, taugt mir zum Ausgangspunkt. Denn „Flüchtling“ ist Figur der spezifischen, durch staatliche Regularien erzeugten, Nicht-Zugehörigkeit: Als Ausnahme von der vermeintlichen Normalität unter nationalstaatlicher Vorgabe, als Ausnahme vom Recht, die polizeilichen Maßnahmen überantwortet. Das ist, vereinfacht gesagt, der Vogelfreie; von diesen, die der National-Staat mit seiner Gründung schon (als Nicht-Zugehörige) schaffe, spricht Arendt, deren historisch gesättigte Darstellung der massenweisen Erzeugung von Flüchtlingen nach Nationalstaatsprinzip im 20 Jh. gegenwärtig diagnostisch zutrifft. Die spezifische Ausnahme, die Flüchtlinge vom Moment ihres Grenzübertritts an als Illegale definiert und im „Niemandsland“ des Irregulären festhält, muß als dringliche Frage nach dem Verhältnis von Demokratie und Repräsentation, bzw. Repräsentierbarkeit aufgefasst werden. Sie erfordert, die Unterminierung der Gewissheiten von Zugehörigkeit (zu Gemeinschaft(en)) zu denken, wie damit der Anforderung zur Delimitierung der Demokratie zu folgen: „Kein numerus clausus für die Hinzukommenden“ (Derrida).