Menke, Bettine – Die Rechts-Ausnahmen des „Flüchtlings“ – Die Demokratie der Hinzu-Kommenden

Vortrag von Bettine Menke
04.02.2021

Giorgio Agambens Äußerung, „Flüchtling“ sei „die einzige Kategorie, die uns heute Einsicht in die Formen und Grenzen einer künftigen politischen Gemeinschaft gewährt“, taugt mir zum Ausgangspunkt. Denn „Flüchtling“ ist Figur der spezifischen, durch staatliche Regularien erzeugten, Nicht-Zugehörigkeit: Als Ausnahme von der vermeintlichen Normalität unter nationalstaatlicher Vorgabe, als Ausnahme vom Recht, die polizeilichen Maßnahmen überantwortet. Das ist, vereinfacht gesagt, der Vogelfreie; von diesen, die der National-Staat mit seiner Gründung ­schon (als Nicht-Zu­ge­hörige) schaffe, spricht Arendt, deren historisch gesättigte Darstellung der mas­senweisen Erzeugung von Flücht­lin­gen nach Nationalstaatsprinzip im 20 Jh. gegenwärtig diagnostisch zutrifft. Die spezifische Ausnahme, die Flüchtlinge vom Mo­ment ihres Grenz­über­tritts an als Illegale definiert und im „Nie­mands­land“ des Irregulären festhält, muß als dringliche Frage nach dem Verhältnis von Demokratie und Repräsentation, bzw. Repräsentier­barkeit aufgefasst werden. Sie erfordert, die Unterminierung der Gewiss­hei­ten von Zu­ge­hörigkeit (zu Gemeinschaft(en)) zu denken, wie damit der Anforderung zur Delimitierung der Demokratie zu folgen: „Kein numerus clausus für die Hinzukommenden“ (Derrida).